S 19/18 - Kohletransporte nach Farge

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
6 Unterstützende 6 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

6 Unterstützende 6 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

12.08.2016, 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt ) Nr. 1 1 vom 12.08.2016

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: S 19/18

Gegenstand:
Beschwerde über die Durchfahrt von Kohlezügen

Begründung:
Die Petentin beschwert sich über vorbeifahrende Kohlezüge und bittet darum, die Kohle per Schiff
zu transportieren. Der Transport auf den Schienenweg führe zu Erschütterungen der Gebäude,
Lärm und erheblicher Feinstaubbelastung. Die Petition wird von sechs Mitzeichnerinnen und
Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme des Senators für
Umwelt, Bau und Verkehr eingeholt. Außerdem hatte die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen in
der öffentlichen Beratung persönlich vorzutragen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das
Ergebnis der parlamentarischen Überprüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Momentan erfolgt der Kohletransport mit dem Schiff, weil dies kostengünstiger ist als auf dem
Schi enenweg. Sollte der Schienentransport wieder aufgenommen werden, könnte er nicht
untersagt werden. Die öffentliche Eisenbahninfrastruktur steht im Rahmen der verfügbaren
Kapazitäten diskriminierungsfrei allen zugelassenen Eisenbahnverkehrsunternehmen zur
V erfügung. Eine Verweigerung des Zugangs durch die DB Netz AG oder die Farge- Vegesacker-
Eisenbahn wäre ein Verstoß gegen das Allgemeine Eisenbahngesetz.

Die Eisenbahnaufsicht kann nur eingreifen, wenn die Sicherheit gefährdet wird, Umweltwerte nicht
eing ehalten werden oder die Fahrzeugtechnik den Anforderungen nicht genügt. Diese
Voraussetzungen sind nicht erfüllt.

Die im Jahr 2013 eingesetzten Lokomotiven sind in Deutschland zugelassen. Es handelt sich um
eine schwere Güterzuglokomotive, die auch int ernational eingesetzt wird.

Die Kohletransportzüge sind in der Vorbeifahrt sehr laut. Um die Lärmwerte zu ermitteln, wird
jedoch die Geräuschentwicklung über den ganzen Tag hinaus berücksichtigt. Deshalb kam es in
der Vergangenheit nicht zu Überschreitungen der zulässigen Lärmgrenzwerte

Begründung (PDF)


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