Регион: Бремен

S 19/182 - Aussetzung der Abschiebeverfahren für Menschen aus Balkanstaaten

Вносителят на петицията не е публичен
Петицията е адресирана до
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
113 Поддържащ 113 в / след Бремен

Петицията е затворена

113 Поддържащ 113 в / след Бремен

Петицията е затворена

  1. Започна 2016
  2. Колекцията приключи
  3. Изпратено
  4. Диалогов прозорец
  5. Завършено

Това е онлайн петиция der Bremischen Bürgerschaft .

31.03.2017 г., 2:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 18 vom 31. März 2017

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/182

Gegenstand:
Aussetzung der Abschiebeverfahren für Menschen aus Balkanstaaten

Begründung:
Der Petent fordert eine Aussetzung der laufenden Abschiebeverfahren für Menschen aus
den sogenannten sicheren Balkanstaaten. Er begründet seine Petition damit, dass die
Betroffenen in ihren Herkunftsländern häufig der Obdachlosigkeit ausgesetzt seien, was
insbesondere im Winter eine starke Belastung darstelle. Roma, die in den Balkanstaaten
stark benachteiligt würden, seien besonders betroffen. Die Petition wird von 113
Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme des
Senators für Inneres eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung wie fol gt dar:
Die für die Abschiebungen und Ausreisen in Balkanstaaten zuständigen Sachbearbeiter
sind darüber informiert, dass bei Abschiebungen von besonders vulnerablen Personen in
den Wintermonaten die Möglichkeit einer Duldung geprüft werden muss, sofern ni cht
sichergestellt werden kann, dass die Personen in geeignete Wohnungen zurückkehren
können. Zudem werden Mietzuschüsse und Rückkehrberatungen angeboten. Der
Petitionsausschuss hält einen kompletten Abschiebestopp in den Wintermonaten für ein
falsches Sig nal an die Personen, die freiwillig ausreisen. Dennoch weist er ausdrücklich auf
die gefährliche Lage der rückkehrenden Menschen hin, die über keine ausreichenden
Wohnmöglichkeiten verfügen. Deshalb bittet der Ausschuss darum, die Betroffenen nur
dann abzuschieben, wenn ausreichende Wohnmöglichkeiten im Herkunftsland zur
Verfügung stehen.

Begründung (PDF)


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