Regiune: Brema

S 19/263 - Beschwerde über eine geplante offene Einrichtung für jugendliche Intensivtäter in Wohngebieten

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft

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  1. A început 2017
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online der Bremischen Bürgerschaft .

20.02.2019, 03:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 32 vom 26. Oktober 2018

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: S 19/263

Gegenstand:
Beschwerde über eine geplante offene Einrichtung für jugendliche Intensivtäter in einem
Wohngebiet

Begründung:
Der Petent fordert eine Abkehr des Senats vom Konzept der offenen pädagogischen
Heimbetreuung jugendlicher Intensivtäter in Wohngebieten und begründet seine
ablehnende Haltung gegenüber den Plänen der Schaffung einer solchen
Jugendhilfereinrichtung in Bremen-Nord.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen des Petenten eine Stellungnahme der
Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport eingeholt. Unter
Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
zusammengefasst wie folgt dar:

Die sogenannte jugendgerichtliche Unterbringung von Intensivtätern dient dem
gesetzlichen Auftrag der Vermeidung von Untersuchungshaft und stellt für die
betroffenen Jugendlichen eine letzte Chance dar, im Rahmen einer umfassenden
pädagogischen Begleitung ihr Verhalten zu ändern. Sollte die Maßnahme nicht zum
gewünschten Erfolg führen, steht als Rückfallmaßnahme jederzeit die
Justizvollzugsanstalt zur Verfügung.

Für eine solche Jugendhilfeeinrichtung wird die vom Petenten angesprochene Immobilie
in Bremen-Nord in Betracht gezogen, jedoch ist bis zum jetzigen Zeitpunkt noch keine
endgültige Entscheidung des zuständigen Ressorts für oder gegen den Standort
gefallen. Darüber hinaus werden auch Alternativen geprüft.

Der Ausschuss kann durchaus nachvollziehen, dass der in Frage stehende Standort bei
dem Petenten sowie weiteren Anwohnerinnen und Anwohnern gewisse Vorbehalte und
Ängste auslöst. Erfahrungen haben jedoch gezeigt, dass in der Vergangenheit rund um
vergleichbare Einrichtungen im Bremer Stadtgebiet keine gestiegene
Kriminalitätsbelastung zu verzeichnen war. Die Jugendlichen werden engmaschig
betreut und unterliegen strengen Reglungen, deren Einhaltung überwacht wird.

Der Ausschuss ist überzeugt, dass die Chancen einer jugendgerichtlichen
Unterbringung zur Haftvermeidung genutzt werden sollten und kann sich daher der
Auffassung des Petenten nicht anschließen, jugendliche Intensivtäter stattdessen in
einer geschlossenen, intensiv-pädagogischen Einrichtung unterzubringen.

Begründung (PDF)


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