S 19/266 - Geschwindigkeitsreduzierung und Abschaffung von grünen Pfeilen in der Neustadt

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
153 Unterstützende 153 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

153 Unterstützende 153 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

19.12.2019, 03:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 2 vom 8. November 2019

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die
Stadtbürgerschaft keine Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/266

Gegenstand:

Geschwindigkeitsreduzierung und Abschaffung eines Grünpfeils in der Neustadt

Begründung:
Die Petenten regen an, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für die Straße Kirchweg zwischen
Kornstraße und Neuenlander Straße auf 30 km/h herabzusetzen. Diese Maßnahme solle zu
einer Reduzierung der Unfallgefahr führen und sei darüber hinaus aus Gründen des
Lärmschutzes erforderlich. Darüber hinaus setzen sich die Petenten für die Rücknahme von
zwei Grünpfeilen im Kirchweg ein. Die Petition wird von 155 Mitzeichnerinnen und
Mitzeichnern unterstützt.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petenten Stellungnahmen des Senators
für Umwelt, Bau und Verkehr sowie der Bremer Straßenbahn AG eingeholt. Außerdem hat der
Ausschuss die Petition öffentlich beraten sowie eine Ortsbesichtigung zu dieser Angelegenheit
durchgeführt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Der Petitionsausschuss hat sich intensiv mit dem Anliegen der Petenten befasst und sich im
Rahmen der Ortsbesichtigung ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten gemacht. Er kann
auch die vorgetragenen Bedenken nachvollziehen. Letztlich sieht er jedoch keine
Möglichkeiten, das Anliegen der Petenten zu unterstützen. Zwar kann seit der Novellierung
der Straßenverkehrsordnung (StVO) unter erleichterten Voraussetzungen eine
streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h auf Vorfahrtstraßen, wie etwa
dem Kirchweg, im unmittelbaren Bereich von Kindergärten, Kindertagesstätten,
allgemeinbildenden Schulen, Alten- und Pflegeheimen oder Krankenhäusern angeordnet
werden. Infolgedessen hatte das Amt für Straßen und Verkehr eine Untersuchung in Auftrag
gegeben, in der bremenweit die Einführung von Tempo 30 vor den genannten Einrichtungen
geprüft wurde. Im Ergebnis werden zukünftig ca. 90 % der genannten Einrichtungen durch
Tempo 30 geschützt werden. Mit Bericht der Verwaltung vom 26. April 2019 an die städtische
Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung, Energie und Landwirtschaft wird
jedoch dargestellt, dass auf der Straße Kirchweg eine Herabsetzung der Geschwindigkeit auf
Tempo 30 im Bereich des Altenpflegeheimes sowie der Kindertagesstätte nicht erfolgt. Bei den
dargestellten Einrichtungen handelt es sich um solche, bei denen zu erwarten war, dass die
Einführung von Tempo 30 relevante Auswirkungen auf den ÖPNV-Taktfahrplan bedeuten
würde. Betroffen sind vorliegend die Buslinien 26 und 27 sowie die Nachtlinie 9. Aus diesem
Grund erfolgte eine vertiefte Untersuchung, ob in diesen (und weiteren) Einzelfällen Tempo 30
nicht angeordnet werden kann. Die Verwaltungsvorschrift zur StVO (zum Verkehrszeichen
274) sieht vor, dass von der Anordnung von Tempo 30 im Ausnahmefall abgesehen werden
kann, wenn negative Auswirkungen auf den ÖPNV oder eine drohende Verkehrsverlagerung
auf die Wohnnebenstraßen zu befürchten sind. Im Rahmen der Abwägung sind dann die
Größe der Einrichtung, Sicherheitsgewinne durch Sicherheitseinrichtungen und
Querungshilfen, wie etwa Fußgängersignalanlagen, Zebrastreifen und Mittelinseln,
berücksichtigt worden. Im Rahmen der Auswirkungen auf den ÖPNV wurden die zu
erwartenden Fahrzeugverluste für sämtliche im Linienverlauf liegenden Einrichtungen
zusammengetragen und für die jeweilige Gesamtlinie eine Gesamtfahrzeitverlängerung
hergeleitet Dabei wurde basierend auf den derzeitigen Fahrzeiten, Takten und den aus der
Geschwindigkeitsdrosselung resultierenden reduzierten Zeitreserven in den einzelnen
Linienumläufen die zu erwartenden Fahrzeug- und Personalmehrbedarfe für den Fall einer
Umsetzung von Tempo 30 ermittelt. Im vorliegenden Fall hat sich auf der Grundlage dieser
Prüfung ein Fahrzeugmehrbedarf ergeben, dessen Mehrkosten sich als nicht finanzierbar
dargestellt haben. Darüber hinaus hätte sich die Qualität des ÖPNV-Angebotes durch
Fahrzeitverlängerungen verschlechtert; relevante Anschlüsse hätten unter Umständen nicht
mehr erreicht werden können.

Der Ausschuss kann am Vorgehen der senatorischen Behörde im Ergebnis keinerlei
Fehlverhalten erkennen. Diese hat das ihr eingeräumte Ermessen erkannt und ist anhand
eines detaillierten Prüfkatalogs vorliegend zu dem Ergebnis gekommen, in der Straße
Kirchweg von einer Anordnung von Tempo 30 abzusehen. Dies ist nach Auffassung des
Ausschusses nicht zu beanstanden.

Darüber hinaus kommt eine entsprechende Anordnung nicht aus Lärmschutzmaßnahmen in
Betracht. Diesbezüglich liegen der Behörde nach eigenen Angeben keine Erkenntnisse vor,
aus denen sich eine derartige Notwendigkeit erkennen lässt. Zwingende Gründe für eine
Rücknahme von zwei Grünpfeilen kann der Ausschuss nicht erkennen. Weder dem Amt für
Straßen und Verkehr noch der Polizei Bremen liegen Anhaltspunkte vor, die eine Rücknahme
der Verkehrszeichen erforderlich machen. Die Polizei Bremen stuft den Bereich als
„unauffällig“ ein. Darüber hinaus würde eine Rücknahme der Verkehrszeichen ebenfalls
negative Auswirkungen auf den ÖPNV haben, indem sich der Verkehrsabfluss aus dem
Kirchweg reduzieren würde. Ungeachtet des Verständnisses, welches der Ausschuss für das
Anliegen der Petenten aufbringt, ist die Petition im Ergebnis zurückzuweisen.

Begründung (PDF)


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