Région: Brême

S 19/58 - Erhöhung der Hundesteuer

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
415 Soutien 415 en Brême

Le processus de pétition est terminé

415 Soutien 415 en Brême

Le processus de pétition est terminé

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne der Bremischen Bürgerschaft.

29/09/2015 à 02:00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 16 vom 10. Februar 2017

Der Aus schuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären, weil die Stadtbürgersch aft keine
Möglichkeit sieht, der Eingabe zu entsprechen:

Eingabe Nr.: S 19/58

Gegenstand:
Erhöhung der Hundesteuer

Begründung:
Die Petentin wendet sich gegen die Erhöhung der Hundesteuer, die für viele Haushalte eine unangemessene
Belastung darstell e. Es handele sich bei der dabei um eine fragwürdige Steuer, die dazu dienen solle, die
Anzahl der Hunde im Stadtgebiet zu begrenzen. Andere Länder hätten bewiesen, dass die Zahl der Hunde
nach Abschaffung der Steuer nicht drastisch steige. Zudem förderten Hunde soziale Kontakte und hätten
positive Auswirkungen
auf die Gesundheit der Besitzer. Die Petition wird von 415 Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Ausschuss hat zu dem Vorbringen der Petenten eine Stellungnahme der Senatorin für Finanzen eingeholt.
Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung wie folgt dar: Bei der
Hundesteuer handelt es sich um eine Lenkungssteuer, mit der der Tendenz der steigenden Zahl an Hunden
entgegengewirkt werden soll. Durch das Ortsgesetz zur Änderung bremische Kommunalsteuerortsgesetze
vom 29.09.2015 hat der Gesetzgeber seinen Willen, die Hundesteuer beizubehalten, zum Ausdruck gebracht.
Im Rahmen der Hundesteuererhöhung sind die Zwänge des Haushaltsnotlagelandes, seine
Einnahmemöglichkeiten voll auszuschöpfen, und die entstehenden Belastungen bei den betroffenen Bürgern
abgewogen worden. Der Hundesteuersatz wurde zuletzt 1998 angeh oben, so dass der Ausschuss eine
Erhöhung von 122,64 Euro auf 150 Euro pro Jahr und Hund auch im Vergleich mit anderen Städten als
vertretbar ansieht.

Begründung (PDF)


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