Alueella: Bremen

S 19/67 - Bemessung der Grundsteuer

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Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
10 Tukeva 10 sisään Bremen

Vetoomusprosessi saatiin päätökseen

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  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus der Bremischen Bürgerschaft .

09.06.2017 klo 2.00

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 20 vom 9. Juni 2017

Der Ausschuss bittet, folgende Eingabe für erledigt zu erklären:

Eingabe Nr.: S 19/67

Gegenstand:

Bemessung de r Grundsteuer

Begründung:

Die Petentin beschwert sich über die Erhöhung der Grundsteuer. Sie halte es für ungerecht, dass
für ein Einfamilien -Reihenhaus mehr Grundsteuer erhoben werde als für ein Haus, das von drei
unterschiedlichen Parteien bewohnt werde. Auch hält sie die Grundsteuer für insgesamt zu hoch.
Die Petition wird von zehn Mitzeichnerinnen und Mitzeichnern unterstützt.

Der Ausschus s hat zu dem Anliegen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für Finanzen
eingeholt. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
wie folgt dar: Die Bewertung der Grundstücke und damit die Höhe der Grundsteuer erfolgt aufgrund
der Wertfeststellung aus dem Jahr 1964. Der Verkehrswert der Immobilie spielt dabei keine Rolle,
wodurch Ungerechtigkeiten zustande kommen können. In der Zwischenzeit gibt es eine
Bundesratsinitiative für ein Gesetz mit der Zielsetzung der Beseitigung der Ungerechtigkeiten bei
der Bewertung. Erforderlich ist noch die Zustimmung des Bundesrates. Der Petitionsausschuss
begrüßt ausdrücklich die Initiative, deren Ergebnis abzuwarten bleibt.

Begründung (PDF)


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