S 20/112 - Teilnahme von Geschwistern bei Einschulungsfeiern

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss der Bremischen Bürgerschaft
352 Unterstützende 352 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

352 Unterstützende 352 in Freie Hansestadt Bremen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition der Bremischen Bürgerschaft.

26.05.2021, 04:36

Auszug aus dem Bericht des Petitionsausschusses (Stadt) Nr. 13. vom 4. Dezember 2020

Der Ausschuss bittet, folgende Eingaben für erledigt zu erklären.

Eingabe Nr.: 20/112

Gegenstand: Zulassung von Geschwistern bei der Einschulung

Begründung:
Die Petentin fordert, den per Anweisung an die Grundschulen eingeschränkten Teilnehmerkreis bei
Einschulungsfeiern zu erweitern und neben den Eltern auch Geschwisterkindern die Teilnahme an
der Einschulung zu ermöglichen. Die in der Zehnten Corona-Verordnung genannten maximalen
Personenzahlen für Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bzw. unter freiem Himmel würden
nach Einschätzung der Petentin selbst bei Teilnahme von Geschwisterkinder nicht überschritten
werden.

Der Petitionsausschuss hat zu dem Vorbringen der Petentin eine Stellungnahme der Senatorin für
Kinder und Bildung eingeholt. Ferner wurde der Petentin die Möglichkeit geboten, ihr Anliegen im
Rahmen einer öffentlichen Beratung vorzutragen und zu begründen. Die Petition hatte 352
Mitzeichner*innen. Unter Berücksichtigung dessen stellt sich das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung zusammengefasst wie folgt dar:

Nach Auffassung der senatorischen Behörde ist unter den Bedingungen von Corona die Teilnahme
aller Mitglieder der Kernfamilie an der Einschulungsfeier nicht möglich. Vor allem bei schlechtem
Wetter und teils begrenzten räumlichen Möglichkeiten sei es unmöglich, die Abstandsregeln zu
anderen Familien einzuhalten. Die Familien einem hohen Risiko auszusetzen, damit Geschwister
an einer nur wenige Minuten dauernden Begrüßung teilnehmen könnten, sei nicht vertretbar.
Das Verwaltungsgericht Bremen hat mit Eilbeschluss vom 19.08.2020 entschieden, dass
Teilnahmebeschränkungen bei Einschulungsfeiern an Grundschulen zwar grundsätzlich zulässig
seien, der pauschale Ausschluss von Geschwisterkindern jedoch eine unverhältnismäßige
Ungleichbehandlung darstelle. Die zulässige Teilnehmerzahl müsse sich vielmehr an den jeweiligen
örtlichen Gegebenheiten wie insbesondere der Größe des Schulhofes orientieren.

Da die Einschulungsfeiern bereits stattgefunden haben, hat sich das Begehren der Petentin
erledigt.

Begründung (PDF)


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