14.04.2020, 12:39
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Betrifft:
"Schächten hat absolut nichts mit Religionspflicht oder freier Religionsausübung zu tun! Religion dient nur als Vorwand für grausamste straffreie Tierquälerei, die man als Tradition hochhält,."
"Die Tierquälerei betäubungsloses Schächten wird weder vom GG – Religionsfreiheit – noch vom TierSchG – Ausnahme-Paragraphen – abgedeckt, aber beide werden für diese Tierquälerei missbraucht. Auch Schächten mit Betäubung, diese hält nur kurz an- führt zum langen qualvollen Todeskampf der Tiere, wie vorgennant."
"Es besteht insofern kein Unterschied beim Ausbluten eines betäubt bzw. unbetäubt geschlachteten Tieres."