Bundestierärztekammer fordert Verbot von Schächtungen
Bis zu 500.000 Schafe pro Jahr in Deutschland betäubungslos geschlachtet
Heimliche Filmaufnahmen - minutenlanger Todeskampf geschächteter Schafe.
Mainz. Die Bundestierärztekammer fordert das Verbot von Schächtungen in Deutschland: "Es liegt der klare Fall von Tierquälerei vor und damit muss das Tierschutzgesetz geändert werden. Das ist unsere Position.", sagte Dr. Ernst Breitling, Präsident der Bundestierärztekammer, dem ARD-Politikmagazin REPORT MAINZ.
Gerechtfertigt werden kann die Tierquälerei Schächten, egal nach welchem angeblichen Glaubens-Ritus, nicht! Die Tierquälerei betäubungsloses Schächten wird weder vom GG – Religionsfreiheit – noch vom TierSchG – Ausnahme-Paragraphen – abgedeckt, aber beide werden für diese Tierquälerei missbraucht.
Auch Schächten mit Betäubung - diese hält nur kurz an - führt zum langen qualvollen Todeskampf der Tiere, wie vorgenannt.
Der Ausnahme-Paragraph im TierSchG hat keine Daseinsberechtigung und muss ersatzlos gestrichen werden. Sofort und unwiderruflich! Ist schon lange überfällig, denn in Deutschland kämpfen Menschen bereits seit 1884, also über 130 Jahren, gegen diese Barbarei an Tieren.
Deutscher Tierschutzbund e.V., 26.01.2010 ( Auszug ) :
Elektrokurzzeitbetäubung
Nach dem deutschen Schlachtrecht (§ 4 Tierschutzgesetz in Verbindung mit §§ 12 ff Tierschutzschlachtverordnung) darf ein Wirbeltier nur unter Betäubung und nur von einer Person getötet werden, welche die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Eine solche Betäubung wird von entsprechenden Religionsvertretern jedoch abgelehnt, weil die Meinung vertreten wird, dass die Betäubung die Ausblutung einschränkt. Der Blutverzehr ist ihnen jedoch verboten.
Darüber hinaus glaubt man, dass die Betäubung zu einer Beschädigung der Tiere vor dem Schlachtvorgang führt oder die Beschaffenheit des Fleisches nachteilig beeinflusst. Diese Befürchtungen konnten durch wissenschaftliche Untersuchungen entkräftet werden:
Es wurde nachgewiesen, dass auch das Schächten keineswegs zum vollständigen Ausbluten des Tieres führt. In den Organen, Gefäßen, Muskeln und Gewebehohlräumen verbleibt mindestens ein Viertel der gesamten Blutmenge. Auch die Unversehrtheit des Tierkörpers wird weniger durch eine Betäubung als durch die erforderlichen massiven Fixationsmethoden beim Schächtvorgang beeinflusst.