Einführung der Widerspruchspflicht bei der Organspende

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Bundesregierung
1.440 Unterstützende 1.396 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

1.440 Unterstützende 1.396 in Deutschland

Petent hat die Petition nicht eingereicht/übergeben.

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

23.02.2016, 18:24

Aktuelle Zahlen wurden eingefügt.
Neuer Petitionstext: Offener Brief an die Bundesregierung/ Petition zur Einführung der Widerspruchspflicht bei der Organspende
Sehr geehrte Damen und Herren der Bundesregierung,
Mein Name ist Lars Klingenberg und betreue bei Facebook die Seite „Trikots für Joey“, welche mehr oder weniger regelmäßig über den 7 Jährigen Joey berichtet, welcher seit über 2 Jahren in einem deutschen Krankenhaus auf ein Spenderherz wartet.
Einer unserer Hauptanliegen ist auf unserer Seite auch, im Rahmen von Texten auf das Thema Organspende aufmerksam zu machen, um darauf aufmerksam zu machen, dass im Jahr 2014 2015 mehr als 10.000 Menschen, 12.000 Menschen (877 Organe wurden transplantiert, Lebendspenden sind nicht eingerechnet), auf eine Organspende warteten.
Wir machen auch darauf aufmerksam, dass es in Deutschland einem der fortschrittlichsten Länder der Welt, an der Politik scheitert, dass die Zahlen der Organtransplantationen steigen, indem man Gesetze schafft, wie dem OTPG (Organtransplantationsgesetz) in Österreich, wo es in § 5 (1) heißt: (Quelle Wikipedia)
Es ist zulässig, Verstorbenen einzelne Organe zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wiederherzustellen. [...] Die Entnahme ist unzulässig, wenn den Ärztinnen/Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der die/der Verstorbene oder, vor deren/dessen Tod, ihr/sein gesetzlicher Vertreter eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat. [...] Die Entnahme darf nicht zu einer die Pietät verletzenden Verunstaltung der Leiche führen.
Wieso ist es so schwer, in Deutschland auch rechtliche Fakten zugunsten der Menschen zu schaffen, welche auf ein Organ warten, wir reden nicht nur von Reichen Menschen, wie es Politiker sind, nein, wir reden auch von Armen Menschen, die auf Hartz4 Niveau leben, wir reden nicht nur von Erwachsenen, NEIN, wir reden auch von Kindern, wie Joey, welche zum Teil jahrelang auf ein Spenderorgan warten müssen.
Mit Frank Walter Steinmeier (Außenminister) haben Sie im Kabinett einen Politiker sitzen, welcher das Thema aus eigener Erfahrung kennt, er weiß was es heißt etwas transplantiert (Hornhaut) zu bekommen, bzw. eine Niere zu spenden. Fragen Sie ihn mal bitte, wie er sich fühlen würde, wenn er seine Frau beim jahrelangen Warten auf eine Spenderniere begleiten müsste, da er seine nicht spenden kann!
Fragen Sie doch mal die Betroffenen, wie Sie sich fühlen, wenn Sie nicht wissen, ob Sie die nächste Sekunde, die nächsten Minute, die nächste Stunde, den nächsten Tag, nie nächste Woche, den nächsten Monat oder das nächste Jahr erleben.
Zusammen mit den Follower unserer Seite, fordere ich sie auf, endlich Gesetzliche Fakten zu schaffen, denn die Gesundheit der Menschen ist wichtiger, wie jeder von ihnen so gerne durch gesunkene Rettungsschirm für Griechenland, welcher den Menschen auf der Warteliste für eine Organspende nicht hilft, denn ihnen hilft nur eines, eine Organspende.
Mit freundlichem Gruß
Stellv. für alle Lars Klingenberg, Joey Upmeier und Familie
P.s: Weitere Informationen zu Joey findet man auf www.wirhelfenjoey.de.tl
Neue Begründung: Es kann nicht sein, dass wiederholt Entscheidungen wie die Rettungsschirme für Griechenland im Bundestag mit der Mehrheit von der CDU und SPD durchgewunken wird, aber wenn es darum geht, dass man etwas für die 10.000 12.000 Menschen auf der Warteliste für ein Organ zutun, hält man sich zurück und setzt darauf, dass die Menschen sich freiwillig für die Organspende entscheiden. Es kann nicht so schwer sein, ein Gesetz nach Vorbild in Österreich zu schaffen, wo es in § 5 (1) heißt: (Quelle Wikipedia)
Es ist zulässig, Verstorbenen einzelne Organe zu entnehmen, um durch deren Transplantation das Leben eines anderen Menschen zu retten oder dessen Gesundheit wiederherzustellen. [...] Die Entnahme ist unzulässig, wenn den Ärztinnen/Ärzten eine Erklärung vorliegt, mit der die/der Verstorbene oder, vor deren/dessen Tod, ihr/sein gesetzlicher Vertreter eine Organspende ausdrücklich abgelehnt hat. [...] Die Entnahme darf nicht zu einer die Pietät verletzenden Verunstaltung der Leiche führen.
In Deutschland sinken immer wieder die Zahlen der Organspenden, während die Zahlen der Wartenden steigen, es ist Zeit zum Handeln!


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