Περιοχή: Έσση
Παιδεία

Schulpflicht abschaffen – Initiative für zwangloses Lernen in Hessen

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Hessischen Landtag
6 Υποστηρικτικό 3 σε Έσση

Η αναφορά αποσύρθηκε από τον αναφέροντα

6 Υποστηρικτικό 3 σε Έσση

Η αναφορά αποσύρθηκε από τον αναφέροντα

  1. Ξεκίνησε 2020
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Απέτυχε

29/09/2020, 9:42 μ.μ.

Änderung beim Text

**Unsere Forderung an die Politik:**

**Bedingungsloses Bildungsrecht statt Schulpflicht: Wir sehen den Staat durchaus in der (Schul)Pflicht, Bildungsangebote für alle lernwilligen Menschen zu ermöglichen, zu finanzieren und auch zu kontrollieren. Letzteres einzig dahingehend, dass diese Grundgesetz-konform sind. Die Angebote müssen grundsätzlich von jedem Menschen geschaffen werden dürfen, der meint, eine bestimmte Fähigkeit oder Fertigkeit anderen beibringen zu wollen und zu können. Es liegt an den potentiellen Nutzern zu entscheiden, ob sie dies in Anspruch nehmen wollen. Über die Ermöglichung von Angeboten und eine gewissen Kontrolle hinaus hat der Staat den Menschen zu überlassen, welche Bildungsangebote sie wann und wo nutzen möchten. Die Lehrpersonen dürfen nicht im Auftrag des Staates arbeiten, sondern müssen einzig ihren wahren Auftraggebern – den lernwilligen Menschen – verpflichtet sein. Dieses Bildungsrecht muss bedingungslos sein, das heißt: jede un


Neuer Petitionstext: **Unsere Forderung an die Politik:**
**Bedingungsloses Bildungsrecht statt Schulpflicht: Ich sehe Schulpflicht: Wir sehen den Staat durchaus in der (Schul)Pflicht, Bildungsangebote für alle lernwilligen Menschen zu ermöglichen, zu finanzieren und auch zu kontrollieren. Letzteres einzig dahingehend, dass diese Grundgesetz-konform sind. Die Angebote müssen grundsätzlich von jedem Menschen geschaffen werden dürfen, der meint, eine bestimmte Fähigkeit oder Fertigkeit anderen beibringen zu wollen und zu können. Es liegt an den potentiellen Nutzern zu entscheiden, ob sie dies in Anspruch nehmen wollen. Über die Ermöglichung von Angeboten und eine gewissen Kontrolle hinaus hat der Staat den Menschen zu überlassen, welche Bildungsangebote sie wann und wo nutzen möchten. Die Lehrpersonen dürfen nicht im Auftrag des Staates arbeiten, sondern müssen einzig ihren wahren Auftraggebern – den lernwilligen Menschen – verpflichtet sein. Dieses Bildungsrecht muss bedingungslos sein, das heißt: jede und jeder darf lernen, was er oder sie möchte, und zwar ohne Selektion durch den Staat, wie sie derzeit in unseren „Bildungseinrichtungen“ mittels Zertifikaten stattfindet.**

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (3 in Hessen)


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