Region: Germany
Traffic & transportation

9 days left

Seit 2014 keine Anpassung der Verwarnungsgelder für das Fahren mit abgelaufener TÜV-Plakette

Murat Korkmazcan
Petition is addressed to
Verkehrsministerium

15 signatures

15 from 30,000 for quorum in Germany Germany

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  1. Launched 12/05/2025
  2. Time remaining 9 days
  3. Submission
  4. Dialog with recipient
  5. Decision

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News

05/14/2025, 09:58

Sehr geehrte Unterstützende,

die Petition wurde gemäß unserer Nutzungsbedingungen überarbeitet. Die temporäre Sperrung wurde wieder aufgehoben und die Petition kann nun weiter unterzeichnet werden.

Wir bedanken uns für Ihr Engagement!

Ihr openPetition-Team


05/13/2025, 09:57

(Meinung)

Schätzungsweise mindestens 4 Prozent dieser Fahrzeuge, also circa 1,84 Millionen und womöglich viel mehr, haben über mehrere Monate keine gültige HU-Plakette


Neue Begründung:

Es gibt zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland über 46,1 Millionen amtlich zugelassene Fahrzeuge. Schätzungsweise

(Meinung)Schätzungsweise mindestens 4 Prozent dieser Fahrzeuge, also circa 1,84 Millionen und womöglich viel mehr, haben über mehrere Monate keine gültige HU-Plakette und sind trotzdem täglich auf Deutschlands Straßen unterwegs und müssen bei einer Kontrolle z.B. für bis zu 4 Monate Überziehung des Termins zur Hauptuntersuchung gerade Mal ein Verwarnungsgeld von nur 15,00 Euro bezahlen.

Oder noch günstiger bzw. „lohnender" wird es, wenn man den TÜV bis zu 8 Monate überzieht und lediglich 25,00 Euro bezahlen muss, wenn man denn erwischt wird.

Mit dem bewussten Überziehen des TÜV-Termins wird auf Kosten der Sicherheit im Straßenverkehr versucht und leider mit dieser einfachen Masche in Regel auch sehr erfolgreich , hierdurch Geld zu sparen und bei den mickrigen Verwarnungsgeldern die „schlauen Fahrzeughalter" tatsächlich durch das Hinauszögern besser da stehen, als die ehrlichen und vernünftigen Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug pünktlich zum TÜV-Termin vorführen und sicherheitstechnisch untersuchen lassen.

Wenn man es dann riskieren möchte, den TÜV-Termin länger als 8 Monate zu überziehen, kann man mit dem geringsten Risiko und nur 60,00 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg, faktisch über mehrere Jahre ohne gültige HU-Plakette auf deutschen Straßen unterwegs sein ohne sein Fahrzeug sicherheitstechnisch untersuchen zu lassen.

Die Höhe der Verwarnungsgelder wegen HU-Verstoß wurden zuletzt zum 01.05.2014, also vor 11 Jahren, angepasst und müssen daher unbedingt sofort erhöht werden und zwar so weit, dass es sich überhaupt nicht mehr lohnt, mehr als 1 Monat Karenzzeit, den Termin zur Hauptuntersuchung zu überziehen.

Fahrzeuge ohne gültige HU-Plakette stellen immer eine potentielle Gefahr im Straßenverkehr dar und gerade deshalb muss sofort gehandelt und die Höhe der Verwarnungsgelder massiv erhöht werden.

Bei dieser Dauerordnungswidrigkeit, die ein HU-Verstoß rechtlich gesehen ist und tagtäglich begannen wird, sollte die Höhe des Verwarnungsgeldes nach bereits einem Monat Karenzzeit, dann aber rückwirkend auch für diesen Monat, beginnend ab dem 2. Monat der Überziehung, mit mindestens 2,00 € pro Tag und Überziehung des Termins zur Hauptuntersuchung geahndet werden, also in Höhe von mindestens 60,00 € pro Monat.

(Quelle: www.kba.de)Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog / Stand: 01.09.2023TBNR / TATBESTANDSNUMMER:

  • 329101: Bußgeld 15 €, keine Punkte.
  • 329113: Bußgeld 15 €, keine Punkte.
  • 329119: Bußgeld 25 €, kein Punkt.
  • 329129: Bußgeld 60 €, 1 Punkt. 

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Deutschland)


05/13/2025, 08:40

Wie gewünscht wurde hinzugefügt:
Quellenangaben (Link / URL)

(Quelle: www.kba.de)

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog / Stand: 01.09.2023

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www.kba.de

Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog

TBNR / TATBESTANDSNUMMER:

329101: Bußgeld 15 €, keine Punkte.
329113: Bußgeld 15 €, keine Punkte.
329119: Bußgeld 25 €, kein Punkt.
329129: Bußgeld 60 €, 1 Punkt.


Neue Begründung:

Es gibt zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland über 46,1 Millionen amtlich zugelassene Fahrzeuge. Schätzungsweise mindestens 4 Prozent dieser Fahrzeuge, also circa 1,84 Millionen und womöglich viel mehr, haben über mehrere Monate keine gültige HU-Plakette und sind trotzdem täglich auf Deutschlands Straßen unterwegs und müssen bei einer Kontrolle z.B. für bis zu 4 Monate Überziehung des Termins zur Hauptuntersuchung gerade Mal ein Verwarnungsgeld von nur 15,00 Euro bezahlen.

Oder noch günstiger bzw. „lohnender" wird es, wenn man den TÜV bis zu 8 Monate überzieht und lediglich 25,00 Euro bezahlen muss, wenn man denn erwischt wird.

Mit dem bewussten Überziehen des TÜV-Termins wird auf Kosten der Sicherheit im Straßenverkehr versucht und leider mit dieser einfachen Masche in Regel auch sehr erfolgreich , hierdurch Geld zu sparen und bei den mickrigen Verwarnungsgeldern die „schlauen Fahrzeughalter" tatsächlich durch das Hinauszögern besser da stehen, als die ehrlichen und vernünftigen Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug pünktlich zum TÜV-Termin vorführen und sicherheitstechnisch untersuchen lassen.

Wenn man es dann riskieren möchte, den TÜV-Termin länger als 8 Monate zu überziehen, kann man mit dem geringsten Risiko und nur 60,00 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg, faktisch über mehrere Jahre ohne gültige HU-Plakette auf deutschen Straßen unterwegs sein ohne sein Fahrzeug sicherheitstechnisch untersuchen zu lassen.

Die Höhe der Verwarnungsgelder wegen HU-Verstoß wurden zuletzt zum 01.05.2014, also vor 11 Jahren, angepasst und müssen daher unbedingt sofort erhöht werden und zwar so weit, dass es sich überhaupt nicht mehr lohnt, mehr als 1 Monat Karenzzeit, den Termin zur Hauptuntersuchung zu überziehen.

Fahrzeuge ohne gültige HU-Plakette stellen immer eine potentielle Gefahr im Straßenverkehr dar und gerade deshalb muss sofort gehandelt und die Höhe der Verwarnungsgelder massiv erhöht werden.

Bei dieser Dauerordnungswidrigkeit, die ein HU-Verstoß rechtlich gesehen ist und tagtäglich begannen wird, sollte die Höhe des Verwarnungsgeldes nach bereits einem Monat Karenzzeit, dann aber rückwirkend auch für diesen Monat, beginnend ab dem 2. Monat der Überziehung, mit mindestens 2,00 € pro Tag und Überziehung des Termins zur Hauptuntersuchung geahndet werden, also in Höhe von mindestens 60,00 € pro Monat.

(Quelle: www.kba.de)Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog / Stand: 01.09.2023TBNR / TATBESTANDSNUMMER:

  • 329101: Bußgeld 15 €, keine Punkte.
  • 329113: Bußgeld 15 €, keine Punkte.
  • 329119: Bußgeld 25 €, kein Punkt.
  • 329129: Bußgeld 60 €, 1 Punkt. 


Neues Zeichnungsende: 30.06.2025
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Deutschland)


05/13/2025, 07:39

Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:

Diese Petition steht im Konflikt mit Punkt 1.4 der Nutzungsbedingungen für zulässige Petitionen.

Bitte belegen Sie Ihre Aussagen mit Quellen (Link/URL) oder kennzeichnen Sie sie als eigene Meinung
- Zur Zeit kostet es gerade Mal nur 15 Euro Verwarnungsgeld, wenn man den TÜV bis zu 4 lange Monate überzieht, dass sind günstige 3,75 Euro oder nur 12,5 Cent pro Tag der Überziehung.

- Oder noch günstiger ist es bei der Überziehung bis zu 8 Monate und das ganz bewusste Fahren ohne gültige HU-Plakette, umgerechnet auf Monat und Tag sind das dann 3,13 Euro/Monat oder nur 10,4 Cent/Tag.

- Schätzungsweise mindestens 4 Prozent dieser Fahrzeuge, also circa 1,84 Millionen und womöglich viel mehr, haben über mehrere Monate keine gültige HU-Plakette

- Verwarnungsgeld von nur 15,00 Euro

- Oder noch günstiger bzw. „lohnender" wird es, wenn man den TÜV bis zu 8 Monate überzieht und lediglich 25,00 Euro bezahlen muss, wenn man denn erwischt wird.


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