Რეგიონი: Გერმანია

Seit 2014 keine Anpassung der Verwarnungsgelder für das Fahren mit abgelaufener TÜV-Plakette

Მომჩივანი საჯარო არ არის
Პეტიცია მიმართულია
Verkehrsministerium

16 ხელმოწერები

Შუამდგომლობა მოსარჩელემ უკან გაიწვია

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სიახლეები

13.05.2025, 09:57

(Meinung)

Schätzungsweise mindestens 4 Prozent dieser Fahrzeuge, also circa 1,84 Millionen und womöglich viel mehr, haben über mehrere Monate keine gültige HU-Plakette


Neue Begründung:

Es gibt zur Zeit in der Bundesrepublik Deutschland über 46,1 Millionen amtlich zugelassene Fahrzeuge. Schätzungsweise

(Meinung)Schätzungsweise mindestens 4 Prozent dieser Fahrzeuge, also circa 1,84 Millionen und womöglich viel mehr, haben über mehrere Monate keine gültige HU-Plakette und sind trotzdem täglich auf Deutschlands Straßen unterwegs und müssen bei einer Kontrolle z.B. für bis zu 4 Monate Überziehung des Termins zur Hauptuntersuchung gerade Mal ein Verwarnungsgeld von nur 15,00 Euro bezahlen.

Oder noch günstiger bzw. „lohnender" wird es, wenn man den TÜV bis zu 8 Monate überzieht und lediglich 25,00 Euro bezahlen muss, wenn man denn erwischt wird.

Mit dem bewussten Überziehen des TÜV-Termins wird auf Kosten der Sicherheit im Straßenverkehr versucht und leider mit dieser einfachen Masche in Regel auch sehr erfolgreich , hierdurch Geld zu sparen und bei den mickrigen Verwarnungsgeldern die „schlauen Fahrzeughalter" tatsächlich durch das Hinauszögern besser da stehen, als die ehrlichen und vernünftigen Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug pünktlich zum TÜV-Termin vorführen und sicherheitstechnisch untersuchen lassen.

Wenn man es dann riskieren möchte, den TÜV-Termin länger als 8 Monate zu überziehen, kann man mit dem geringsten Risiko und nur 60,00 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg, faktisch über mehrere Jahre ohne gültige HU-Plakette auf deutschen Straßen unterwegs sein ohne sein Fahrzeug sicherheitstechnisch untersuchen zu lassen.

Die Höhe der Verwarnungsgelder wegen HU-Verstoß wurden zuletzt zum 01.05.2014, also vor 11 Jahren, angepasst und müssen daher unbedingt sofort erhöht werden und zwar so weit, dass es sich überhaupt nicht mehr lohnt, mehr als 1 Monat Karenzzeit, den Termin zur Hauptuntersuchung zu überziehen.

Fahrzeuge ohne gültige HU-Plakette stellen immer eine potentielle Gefahr im Straßenverkehr dar und gerade deshalb muss sofort gehandelt und die Höhe der Verwarnungsgelder massiv erhöht werden.

Bei dieser Dauerordnungswidrigkeit, die ein HU-Verstoß rechtlich gesehen ist und tagtäglich begannen wird, sollte die Höhe des Verwarnungsgeldes nach bereits einem Monat Karenzzeit, dann aber rückwirkend auch für diesen Monat, beginnend ab dem 2. Monat der Überziehung, mit mindestens 2,00 € pro Tag und Überziehung des Termins zur Hauptuntersuchung geahndet werden, also in Höhe von mindestens 60,00 € pro Monat.

(Quelle: www.kba.de)Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog / Stand: 01.09.2023TBNR / TATBESTANDSNUMMER:

  • 329101: Bußgeld 15 €, keine Punkte.
  • 329113: Bußgeld 15 €, keine Punkte.
  • 329119: Bußgeld 25 €, kein Punkt.
  • 329129: Bußgeld 60 €, 1 Punkt. 

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (5 in Deutschland)


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