Bildung

Selbsttests gehören in Elternhände!

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Die Präsidentin des Landtags NRW und Ministerium für Schule und Bildung und Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
9.730 Unterstützende 9.108 in Nordrhein-Westfalen

Die Petition wurde abgeschlossen

9.730 Unterstützende 9.108 in Nordrhein-Westfalen

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

23.03.2021, 09:06

Schönheit der deutschen Sprache
Abkürzung SuS war nicht allgemein bekannt.


Neuer Titel: SelbsttestSelbsttests gehören in Elternhände!

Neuer Petitionstext:

SelbsttestSelbsttests für Schülerinnen und Schüler gehören in Elternhände und sollen nicht unter Aufsicht von Lehrkräften durchgeführt werden.

Wir empfehlen der Landesregierung dringlich, die Verantwortung für die Durchführung der Corona-Selbsttests von SuSSchülerinnen und Schülern an weiterführenden Schulen in die Hände der Eltern oder geschultenmedizinisch Personalsgeschultem Personal zu übergeben, damit dieses präventive Mittel bestmöglich zur Eindämmung der Pandemie genutzt werden kann.



Neue Begründung:

Mit dieser Forderung wenden wir uns an die Landesregierung von NRW. Aus unserer Sicht ist es nicht akzeptabel, dass die Verantwortung für die Durchführung und Auswertung der Tests in den Händen der Lehrkräfte liegen soll. Zudem ist es auch nicht hinnehmbar, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer im Klassenraum einer Situation der Beunruhigung und Verunsicherung ausgesetzt werden, da in jedem Fall mit positiven Testergebnissen zu rechnen ist.

Gründe hierfür sind:

Ideal wäre sicherlich die Durchführung der Tests im heimischen Umfeld, weil die Situation im Fall eines positiven Ergebnisses emotional von den Eltern aufgefangen werden könnte. Ein positiver Fall kann dann auch so diskret behandelt werden und es findet keine Stigmatisierung in der Schulgemeinschaft bzw. im Klassenverband statt.

Wird der Test zuhause durchgeführt, so wird das Kind während der Durchführung möglichst ständig von einem Elternteil begleitet, welcher bei einer falschen Handhabung sofort eingreifen kann, sodass Verletzungen durch unsachgemäßen Gebrauch der Tests vermieden werden können. Alternativ sollte auch über eine grundsätzliche Durchführung der Tests außerhalb des Unterrichtsraums durch geschultes Personal nachgedacht werden.

Wird der Test, wie von der Landesregierung angeordnet, in der Schule durchgeführt, so muss eine Lehrkraft die Testungen von ca. 15 SuSSchülerinnen und Schüler und mehr beaufsichtigen, wodurch ein frühzeitiges Eingreifen bei Komplikationen nur schwer möglich ist. Überdies ist ein positiv getesteter SuS dann bereits 20 Minuten zum Teil ohne Maske in einem Raum mit seiner Lerngruppe. Dies führt zu einer erhöhten Gefährdung der Mitschülerinnen und Mitschüler und der aufsichtsführenden Lehrkraft. Des Weiteren hat dieser SuSSchüler oder diese Schülerin schon auf dem Schulweg zahlreiche Sozialkontakte, deren Nachverfolgbarkeit unter Umständen nicht gegeben ist.

Im Präsenzunterricht soll der zurückliegende Lockdown pädagogisch aufgearbeitet werden. Einzelne SuS aber haben Angst vor der Durchführung dieser Selbsttestung und vor einem möglichen positiven Ergebnis und dessen Folgen. Dadurch wird die emotionale Stabilisierung gerade dieser SuS erschwert.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 2.778 (2.678 in Nordrhein-Westfalen)


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