Regiji: Nemčija

Sexualstrafrecht: KEINE verfassungswidrigen Verschärfungen in den § 184b + 184c und 201a StGB

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
100 podpornik 85 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

100 podpornik 85 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2014
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

01. 12. 2014 20:38

Liebe Mitzeichner/Innen!

Die Mitzeichnungsfrist dieser Petition, die bekanntlich schon über die Webseite des Deutschen Bundestages eingereicht wurde, ende mit Ablauf des kommenden Mittwoch(3.12.2014). Alle Mitzeichner werden dem Petitionsausschuss nachgereicht. Auch nach Abschluss dieser Mitzeichnung werden wir Euch natürlich weiterhin über die aktuellen Stände der Petition und dem Gesetzgebungsverfahren unterrichten.

Ebenfalls am 3. Dezember 2014 wird sich der Rechtsausschuss des Bundesrates mit den neuen Gesetzestexten befassen hier:

www.bundesrat.de/SharedDocs/auschuesse-termine/r/termine-to/2014-12-03-termin.html?nn=4351662

In diesem Ausschuss wird praktisch schon die Vorentscheidung über die verfassungswidrigen Inhalte der Gesetze fallen. Der Ausschuss wird dann eine Beschlussempfehlung zur Abstimmung am Freitag, den 19. Dezember 2014, an den Bundesrat abgeben. Ob es im Plenum eine weitere Aussprache geben wird, ist derzeit noch ungewiss. In der Regel folgt der Bundesrat immer der Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wenn der Bundesrat die neuen Gesetze billigen sollte - und danach sieht es im Moment aus - , dann muss der Bundespräsident die Gesetze noch unterschreiben, bevor die Gesetze im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden und damit in Kraft treten. Wegen der Weihnachtszeit dürfte dies eigentlich nicht mehr in diesem Jahr geschehen.

Sofort nach Inkrafttreten der verfassungswidrigen Gesetze wird eine Initiative für eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht gestartet. Weitere Infos dazu folgen zur gegebenen Zeit....

Mit freundlichen Grüßen
Dieter Gieseking
(Haupt-Petent)


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