Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Der Deutsche Bundestag möge den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur weiteren Verschärfung im Sexualstrafrecht in den §§ 184b und 184c sowie 201a StGB ablehnen. Die darin enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffe/Straftatbestandsmerkmale erfüllen nicht das Bestimmtheitsgebot(Art. 103 Abs. 2 GG) & dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit(Art. 20 Abs. 3 GG) und sind damit verfassungswidrig.
Begründung
Der Bundesrat hat auf seiner 926. Sitzung am 10. Oktober 2014 eine Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf an die Bundesregierung abgegeben(BR-Drucksache 422/14). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, die Formulierung "unnatürlich geschlechtsbetonte Körperhaltung" in den §§ 184b & 184c StGB zu prüfen, ob diese verfassungsrechtlichen Vorgaben zum Bestimmtheitsgebot für ein Strafgesetz entsprechen. Die gleiche Formulierung befindet sich bereits im § 15 Abs. 2 Nr. 4 Jugendschutzgesetz(JuSchG) und deshalb ergibt sich daraus ein Abgrenzungskonflikt. Der Bundesrat beanstandet auch die Formulierungen im § 201a StGB "wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, oder unbefugt eine Bildaufnahme von einer unbekleideten oder halb-unbekleideten Person(Erwachsene, Jugendliche und Kinder) herzustellen oder überträgt." Dieser Straftatbestand erfüllt ebenfalls nicht dem Bestimmtheitsgebot sowie der Verhältnismäßigkeit im Grundgesetz. Die Norm darf nur sozial inadäquate Inhalte unter Strafe stellen.
Bereits im Vorfeld des Gesetzentwurfes haben sich 26 Experten in einer Criminologia-Erklärung vom Institut für kriminologische Sozialforschung(IKS) der Universität Hamburg gegen eine Verschärfung im Sexualstrafrecht ausgesprochen. Bei der bereits stattgefundenen Anhörung von sieben Sachverständigen im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages gab es überwiegend und erhebliche Kritik am Gesetzentwurf der Bundesregierung. Auch der Deutsche Anwaltsverein(DAV) spricht sich dagegen aus. Diese offene Petition soll auch die Bürgerinnen & Bürger in die öffentliche Diskussion und politische Debatte mit einbinden. Die gesellschafts-politischen Folgen eines solchen verschärften Sexualstrafrechts könnte die gesamte Bevölkerung betreffen. Der im Gesetzgebungsverfahren vorgelegte Entwurf ist deshalb wegen Verfassungswidrigkeit abzulehnen. Die Bundesregierung bzw. der Bundestag sollte gänzlich auf eine diesbezügliche Neuregelung im Sexualstrafrecht verzichten.