Sicherheit im Straßenverkehr - Ausstattung von Fahrrädern mit Sommer- und Winterreifen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
8 Unterstützende 8 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

8 Unterstützende 8 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11.09.2017, 13:01

Pet 1-18-12-9201-031816

Sicherheit im Straßenverkehr


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass auch Fahrräder mit Sommer- bzw. Winterreifen
ausgestattet sowie einer technischen Abnahme unterzogen werden.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 13 Mitzeichnungen und 23 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es immer
wieder zu Unfällen komme, weil Fahrradbremsen nicht funktionierten und keine
Lampen und Reflektoren an den Fahrrädern angebracht seien. Im Winter brauchten
Fahrräder aufgrund des Glatteises bestimmte Profile, um einem Ausrutschen
entgegenzuwirken.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hält fest, dass die harmonisierten Vorschriften über Reifen
keine Vorschriften für Fahrradreifen enthalten. Winterreifen für Fahrräder, deren
Leistungsfähigkeit bei schneebedeckten Straßen durch entsprechende Anforderungen
und Tests, wie beispielsweise bei PKW-Winterreifen, nachgewiesen wird, gibt es nicht.
Eine Vorschrift zur Winterreifenpflicht für Fahrräder wäre schon vor diesem
Hintergrund nicht umsetzbar.

Der Petitionsausschuss stellt weiter fest, dass es eine europäische Richtlinie über die
technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von
Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen, gibt (RICHTLINIE
2014/47/EU). Diese gibt Folgendes vor:
„Die technische Überwachung ist Teil eines umfassenderen Systems, mit dem dafür
gesorgt werden soll, dass Fahrzeuge während ihres Betriebs in einem sicheren und
umweltfreundlichen Zustand gehalten werden. Dieses System sollte aus regelmäßigen
Überwachungsprüfungen von Fahrzeugen und aus technischen Unterwegskontrollen
an Fahrzeugen, die für die gewerbliche Beförderung genutzt werden, bestehen; ferner
sollte es Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen umfassen, damit die
Straßenverkehrs-Zulassung von Fahrzeugen, von denen eine unmittelbare Gefahr für
die Verkehrssicherheit ausgeht, ausgesetzt werden kann. Regelmäßige Prüfungen
sollten das wichtigste Instrument sein, mit dem für Verkehrs- und Betriebssicherheit
gesorgt wird. Durch technische Unterwegskontrollen von Nutzfahrzeugen sollten die
regelmäßigen Überprüfungen lediglich ergänzt werden.“
In Bezug auf den mit der Petition geforderten Technischen Überwachungsverein (TÜV)
für Fahrräder weist der Ausschuss darauf hin, dass sich diese technische
Überwachung auf Unterwegskontrollen, in der Regel durch die Polizei, reduziert. Der
umweltfreundliche Betrieb von Fahrrädern muss beispielsweise nicht kontrolliert
werden. Außerdem geht in der Regel keine unmittelbare Gefahr für die
Verkehrssicherheit von Fahrrädern aus. Zudem wäre eine Überwachungsprüfung, ein
Art „TÜV“ für Fahrräder, unter dem Aspekt der Kosten-Nutzenbetrachtung
unverhältnismäßig für die Bürgerinnen und Bürger.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen. Der Ausschuss hält die geltende
Rechtslage für sachgerecht und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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