Sicherheit im Straßenverkehr - Automatische Abschaltung der Nebelschlussleuchte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
410 Unterstützende 410 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

410 Unterstützende 410 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:48

Pet 1-17-12-9201-030943Sicherheit im Straßenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.02.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent schlägt vor, dass sich Nebelschlussleuchten bei Neufahrzeugen ab einer
Geschwindigkeiten von über 55 km/h automatisch abschalten. Alternativ sei eventuell
auch ein akustisches und optisches Signal für den Fahrer sinnvoll.
Zu dieser Thematik liegen dem Ausschuss eine öffentliche Petition mit
410 Mitzeichnungen und 99 Diskussionsbeiträgen sowie eine weitere inhaltsgleiche
Eingabe vor, die einer gemeinsamen parlamentarischen Behandlung zugeführt
werden. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden
einzelnen Gesichtspunkt eingegangen werden kann.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass laut StVO die Nutzung
der Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 Meter und bei einer
Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zulässig sei. Oftmals schalteten
Verkehrsteilnehmer diese aber auch bei höheren Geschwindigkeiten an oder
vergaßen sie abzuschalten, sodass der nachfolgende Verkehr geblendet werde.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Unter Einbeziehung einer zu dem Anliegen eingeholten Stellungnahme des
Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung lässt sich das Ergebnis
der parlamentarischen Prüfung wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der Anbau von Beleuchtungs- und
Lichtsignaleinrichtungen international in der UN ECE Regelung Nr. 48 harmonisiert
ist. UN ECE steht für Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen. Der
Deutsche Bundestag ist nicht für die gesetzliche Regelung der Ausrüstung von

Neufahrzeugen zuständig. Fahrzeuge, die eine EG-Typgenehmigung haben, müssen
in Deutschland zugelassen werden. Ein deutscher Vorschlag zur Änderung der
internationalen Vorschriften würde keine Mehrheit bei den Vertragsstaaten finden, da
die Verhaltensvorschriften zum Ein- und Ausschalten der Nebelschlussleuchte in den
Staaten nicht einheitlich geregelt ist.
Der Petitionsausschuss hält zudem die derzeitigen gesetzlichen
Rahmenbedingungen für ausreichend.
Auch die im Bußgeldkatalog 2012 festgelegten Regelsätze für die nicht sachgemäße
Verwendung der Beleuchtung an Fahrzeugen hält der Ausschuss für angemessen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, da dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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