Sicherheits- und Verteidigungspolitik - Ersatzlose Abschaffung der Bundeswehr sowie Austritt aus der NATO

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
145 Unterstützende 145 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

145 Unterstützende 145 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2014
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:06

Pet 1-18-14-580-014039Sicherheits- und Verteidigungspolitik
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.09.2015 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition werden die sofortige Auflösung der Bundeswehr und der Austritt
Deutschlands aus der NATO gefordert.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 145 Mitzeichnungen und 70 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das Militär nur
einen beträchtlichen Kostenfaktor darstelle. Dies stehe in keinem angemessenen
Verhältnis zum Nutzen. Durch eine Umstellung militärisch genutzter in zivile
Kapazitäten könnten Arbeitsplätze geschaffen und die frei gewordenen Mittel in
soziale Vorhaben, Bildung und Forschung investiert werden. Zudem fehle es in
heutiger Zeit an potentiellen feindlichen Angreifern, so dass eine Armee auch
außenpolitisch nicht geboten sei. Nach der Niederlage im Zweiten Weltkrieg seien die
Deutschen kriegsmüde und friedensfähig. Die Wiederbewaffnung sei unzeitgemäß
und von den Deutschen mehrheitlich nicht gewollt gewesen. Die fortschrittliche
Entwicklung in Technik und Wissenschaft habe moderne Waffen ermöglicht, die zur
Selbstvernichtung der Menschheit führten. Dieser Fortschritt sei dem Wohle der
Menschheit nutzbar zu machen. Nur durch die daraus resultierende notwendige
Abschaffung von Waffen sei das Überleben der Menschheit gesichert.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Gemäß Artikel 87a Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz stellt der Bund Streitkräfte zur
Verteidigung auf. Die Grenzen des Verteidigungsauftrages werden durch die
Grundsätze der demokratischen Kontrolle der Streitkräfte, den Parlamentsvorbehalt,
den Vorbehalt des Gesetzes, das Gebot staatlicher Rechtsdurchsetzung und das
Gebot effektiven Rechtsschutzes konkretisiert und bestimmen das Wehrmonopol des
Staates. Zugleich gilt es, die Anforderungen an die Bundeswehr den geltenden
Verhältnissen und Notwendigkeiten im Rahmen der grundgesetzlichen Vorgaben
anzupassen und weiterzuentwickeln.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass soweit danach ein Funktionswandel der
Streitkräfte als erforderlich erscheint, es Aufgabe des Verfassungsgesetzgebers wäre,
diese Anpassungen vorzunehmen. In diesem Zusammenhang teilt der Ausschuss
jedoch die Auffassung der Bundesregierung, dass aufgrund der rechtlichen Maßgaben
sowie der zurückliegenden und gegenwärtigen globalen Sicherheitslage die
Beibehaltung der Bundeswehr alternativlos ist.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss keinen parlamentarischen
Handlungsbedarf zu erkennen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen des Petenten nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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