28.11.2025, 07:31
Antwort vom Bayerischen Landtag am 17/11/2025:
Die Petition wird bei uns unter dem Aktenzeichen EB.0868.19 geführt.
Über Ihre Petition wird der Ausschuss für Eingaben und Beschwerden auf Grundlage der vorliegenden Unterlagen sowie einer Stellungnahme der Bayerischen Staatsregierung beraten und Beschluss fassen. Wir haben deshalb von der Staatsregierung eine Stellungnahme zum Sachverhalt angefordert. Die dafür notwendigen Feststellungen nehmen in der Regel einige Zeit in Anspruch. Wir bitten Sie deshalb um Geduld.
Der Ausschuss berät grundsätzlich in öffentlicher Sitzung. Er kann jedoch die Öffentlichkeit ausschließen, sofern Sie dies beantragen oder es aus anderen Gründen angezeigt erscheint. Über den voraussichtlichen Sitzungstermin werden wir Sie informieren. Diese Terminbenachrichtigung können wir aufgrund der parlamentarischen Abläufe jedoch erst in der Vorwoche der Sitzung versenden. Sobald das Beratungsergebnis vorliegt, werden wir es Ihnen schriftlich mitteilen. Nähere Informationen zum Petitionsverfahren (u.a. zum Datenschutz) finden Sie auf der Internetseite des Landtags unter www.bayern.landtag.de/petitionen/faq/.
Sollten Sie Ihre Petition in Papierform eingereicht haben, machen wir darauf aufmerksam, dass alle eingehenden Unterlagen vom Landtagsamt gescannt und nach kurzer Zeit vernichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Heininger
Heininger
Referat P II Ausschüsse, Kommissionen
Bayerischer Landtag
Landtagsamt
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Postanschrift: Bayerischer Landtag | 81627 München
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