Region: Germany

Steuerrecht - Einführung einer Nachhaltigkeitssteuer

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
483 supporters 483 in Germany

The petition is denied.

483 supporters 483 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

08/29/2017, 16:51

Pet 2-17-08-610-034448Steuerrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, alle Produkte oder Rohstoffe, die nicht in einen
biologischen oder technischen Kreislauf zurückgeführt werden können, mit einer
Nachhaltigkeitssteuer zu belegen und gleichzeitig nachhaltige, biologische Produkte
im Gegenzug steuerlich zu begünstigen.
Zur Begründung wird ausgeführt, Rohstoffe der Erde stünden nur in einem
begrenzten Maß zur Verfügung. Der Verbrauch eines Rohstoffes ohne 100%ige
Rückführung in einen technischen oder biologischen Kreislauf belaste die
Verfügbarkeit dieses Rohstoffes für alle zukünftigen Generationen. Ein derartiger
Wertverlust für die Zukunft werde nicht durch den Marktmechanismus erkannt,
sodass es Pflicht des Staates sei, Anreizmechanismen zu schaffen, die in Richtung
einer Rückführung von Rohstoffen in einen technischen oder biologischen Kreislauf
wirkten. Dies könne durch die vorgeschlagene steuerliche Regelung erreicht werden.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens des Petenten wird auf die von ihm
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 483 Mitzeichnungen sowie
182 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Haltung zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung

lässt sich u. a. bei Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundlegend fest, dass die Steuerpolitik das
Ziel verfolgt, verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen zu schaffen, die dazu
beitragen, die Finanzierung der Ausgaben unseres Gemeinwesens zu gewährleisten,
die Leistungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und unsere
Wirtschaft bei der Bewältigung der aktuellen und kommenden Herausforderungen zu
unterstützen.
Hinsichtlich des vorgetragenen Petitums der Einführung einer neuen Steuer
unterstreicht der Petitionsausschuss, dass der Bundesgesetzgeber neue Steuerarten
nur nach Maßgabe des Grundgesetzes (GG) und insbesondere nach Maßgabe der
Finanzverfassung einführen kann. Jede neue Steuer muss unter einen der in Art. 106
GG genannten Steuertypen fallen. Die vom Petenten geforderte Steuer auf Produkte
oder Rohstoffe, die keinem biologischen oder technischen Kreislauf zugeführt
werden können, könnte unter Umständen als besondere Verbrauchsteuer eingeführt
werden.
Diesbezüglich ruft der Ausschuss in Erinnerung, dass mit der Schaffung des
Binnenmarktes zum 1. Januar 1993 das Erfordernis besteht, das
Besteuerungssystem, die Besteuerungsstrukturen sowie in einem gewissen Umfang
die Steuersätze aller relevanten Steuern auf den Verbrauch von Waren
(Verbrauchsteuern) zu harmonisieren. Hierzu gehören die Verbrauchsteuern auf
Energieerzeugnisse, elektrischen Strom, Alkohol oder alkoholische Getränke sowie
Tabakwaren. Eine unionsweite Steuer auf Produkte oder Rohstoffe, die keinem
biologischen oder technischen Kreislauf zugeführt werden können, ist demnach nicht
vorgesehen.
Die Einführung einer lediglich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland
beschränkten Steuer auf Produkte oder Rohstoffe, die keinem biologischen oder
technischen Kreislauf zugeführt werden können, wäre – ungeachtet der vom
Petenten intendierten Wirkungen – unter Einhaltung der Prinzipien des
Binnenmarktes insoweit zwar grundsätzlich möglich. Nach den Vorstellungen des
Petenten soll jedoch die von ihm beschriebene Lenkungswirkung durch eine
entsprechend hohe Steuer auf Produkte oder Rohstoffe, die keinem biologischen
oder technischen Kreislauf zugeführt werden können, erreicht werden. Der in der

Verfassung grundsätzlich vorgesehene Zweck der Steuererhebung zur Erzielung der
Einnahmen, die der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt, soll hiernach
deutlich zurücktreten.
Weiterhin weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass in Deutschland die
Ressourceneffizienz bereits jetzt durch verschiedene Initiativen und Projekte
gefördert wird. Bereits im Jahr 2002 hat die Bundesregierung in ihrer nationalen
Nachhaltigkeitsstrategie dar Ziel verankert, Deutschlands Rohstoffproduktivität bis
zum Jahr 2020 gegenüber dem Jahr 1994 zu verdoppeln. Mit dieser Zielsetzung
nimmt Deutschland international eine Vorreiterrolle ein. Ferner ist darauf
hinzuweisen, dass zudem am 29. Februar 2012 das deutsche
Ressourceneffizienzprogramm ProgRess beschlossen worden ist. ProgRess soll
dazu beitragen, das Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen. Das Programm
setzt auf Marktanreize, auf Information, Beratung, Bildung, Forschung und Innovation
sowie auf die Stärkung freiwilliger Maßnahmen und Initiativen in Wirtschaft und
Gesellschaft.
Das Ressourceneffizienzprogramm arbeitet bewusst nicht mit steuerlichen
Maßnahmen, um einer Zielerreichung näher zu kommen. Der Petitionsausschuss
gibt hier zu bedenken, dass bei der Einführung von Steuern, wie sie im
vorgetragenen Petitum eine Rolle spielen, Wettbewerbsverzerrungen zwischen
deutschen und ausländischen Produkten sowohl im Binnenmarkt als auch im
globalen Wettbewerb eintreten könnten.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in
Aussicht stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


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