07/06/2016, 12:15
Pet 2-18-08-610-021009
Steuerrecht
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin fordert die Einführung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung der
energetischen Gebäudesanierung.
Zur Begründung wird ausgeführt, die Bundesregierung habe die Schaffung eines
solchen Gesetzes im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Energieeffizienz"
vorgesehen. Offenbar bestünden jedoch bei einer Umsetzung Probleme der Klärung
einer Gegenfinanzierung für die entsprechenden Maßnahmen. Aus diesem Grunde
liege das Thema bereits seit geraumer Zeit "auf Eis". Viele Eigentümer, die
Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung durchführen wollten, warteten
dringend auf eine Entscheidung.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die mit der Petition eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 51 Mitzeichnungen sowie 11 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Zum vorgetragenen Sachverhalt ruft der Petitionsausschuss in Erinnerung, dass die
Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan "Energieeffizienz" – wie von der Petentin
angesprochen – am 3. Dezember 2014 beschlossen hatte, die energetische
Gebäudesanierung steuerlich zu fördern, ohne die Haushalte von Bund und Ländern
übermäßig zu belasten. Um die energetische Gebäudesanierung steuerlich zu
fördern, ist die Bereitschaft einer Mehrheit der Länder (Bundesrat) erforderlich, um
diese entsprechend mitzutragen bzw. sie durch geeignete
Gegenfinanzierungsmöglichkeiten aufkommensneutral auszugestalten.
Erst im Jahr 2012 ist ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren der
Bundesregierung gescheitert. Die Gründe hierfür – nämlich die Frage der
Gegenfinanzierung bzw. die Beteiligung der Länder an den Steuermindereinnahmen
– bestehen fort. Auch in der aktuellen Diskussion des Jahres 2015 waren die Länder
bislang nicht bereit, die damit verbundenen Steuermindereinnahmen zu tragen.
Um die Investitionen der Eigentümer in diesem Bereich weiter verstärkt zu fördern,
sieht die Bundesregierung vor, in den Jahren 2016 bis 2018 zusätzliche Bundesmittel
in Höhe von 165 Millionen Euro pro Jahr für Effizienzmaßnahmen im
Gebäudebereich als Alternative zur steuerlichen Förderung zur Verfügung zu stellen.
Außerdem hat unabhängig davon die Bundesregierung im Rahmen der
Kabinettsitzung am 3. Dezember 2014 beschlossen, das Volumen der Fördermittel
für die erfolgreichen Programme der Kreditanstalt für Wiederbau (KfW) zum
energieeffizienten Bauen und Sanieren auf zwei Milliarden Euro aufzustocken.
Darüber hinaus werden in den bestehenden KfW-Programmen zum energetischen
Bauen und Sanieren sukzessive Programmverbesserungen für Gebäudeeigentümer
vorgenommen. Beispielsweise werden die Höhe der Zuschüsse und der
Förderkreditbetrag für KfW-Effizienzhäuser von 75.000 Euro auf 100.000 Euro
angehoben. Weitere Programmverbesserungen sind für Gebäude der kommunalen
und sozialen Infrastruktur vorgesehen.
Insgesamt kann der Petitionsausschuss mithin nach dem Dargelegten nicht in
Aussicht stellen, im Sinne des vorgetragenen Petitums tätig zu werden. Er empfiehlt
daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Begründung (pdf)