Steuerrecht - Gesetz zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
51 Unterstützende 51 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

51 Unterstützende 51 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

06.07.2016, 12:15

Pet 2-18-08-610-021009



Steuerrecht



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Die Petentin fordert die Einführung des Gesetzes zur steuerlichen Förderung der

energetischen Gebäudesanierung.

Zur Begründung wird ausgeführt, die Bundesregierung habe die Schaffung eines

solchen Gesetzes im Rahmen des Nationalen Aktionsplans "Energieeffizienz"

vorgesehen. Offenbar bestünden jedoch bei einer Umsetzung Probleme der Klärung

einer Gegenfinanzierung für die entsprechenden Maßnahmen. Aus diesem Grunde

liege das Thema bereits seit geraumer Zeit "auf Eis". Viele Eigentümer, die

Maßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung durchführen wollten, warteten

dringend auf eine Entscheidung.

Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die mit der Petition eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht

worden. Es gingen 51 Mitzeichnungen sowie 11 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte

wie folgt zusammenfassen:

Zum vorgetragenen Sachverhalt ruft der Petitionsausschuss in Erinnerung, dass die

Bundesregierung im Nationalen Aktionsplan "Energieeffizienz" – wie von der Petentin

angesprochen – am 3. Dezember 2014 beschlossen hatte, die energetische

Gebäudesanierung steuerlich zu fördern, ohne die Haushalte von Bund und Ländern

übermäßig zu belasten. Um die energetische Gebäudesanierung steuerlich zu



fördern, ist die Bereitschaft einer Mehrheit der Länder (Bundesrat) erforderlich, um

diese entsprechend mitzutragen bzw. sie durch geeignete

Gegenfinanzierungsmöglichkeiten aufkommensneutral auszugestalten.

Erst im Jahr 2012 ist ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren der

Bundesregierung gescheitert. Die Gründe hierfür – nämlich die Frage der

Gegenfinanzierung bzw. die Beteiligung der Länder an den Steuermindereinnahmen

– bestehen fort. Auch in der aktuellen Diskussion des Jahres 2015 waren die Länder

bislang nicht bereit, die damit verbundenen Steuermindereinnahmen zu tragen.

Um die Investitionen der Eigentümer in diesem Bereich weiter verstärkt zu fördern,

sieht die Bundesregierung vor, in den Jahren 2016 bis 2018 zusätzliche Bundesmittel

in Höhe von 165 Millionen Euro pro Jahr für Effizienzmaßnahmen im

Gebäudebereich als Alternative zur steuerlichen Förderung zur Verfügung zu stellen.

Außerdem hat unabhängig davon die Bundesregierung im Rahmen der

Kabinettsitzung am 3. Dezember 2014 beschlossen, das Volumen der Fördermittel

für die erfolgreichen Programme der Kreditanstalt für Wiederbau (KfW) zum

energieeffizienten Bauen und Sanieren auf zwei Milliarden Euro aufzustocken.

Darüber hinaus werden in den bestehenden KfW-Programmen zum energetischen

Bauen und Sanieren sukzessive Programmverbesserungen für Gebäudeeigentümer

vorgenommen. Beispielsweise werden die Höhe der Zuschüsse und der

Förderkreditbetrag für KfW-Effizienzhäuser von 75.000 Euro auf 100.000 Euro

angehoben. Weitere Programmverbesserungen sind für Gebäude der kommunalen

und sozialen Infrastruktur vorgesehen.

Insgesamt kann der Petitionsausschuss mithin nach dem Dargelegten nicht in

Aussicht stellen, im Sinne des vorgetragenen Petitums tätig zu werden. Er empfiehlt

daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (pdf)


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