Steuerrecht - Wechsel zur ökologischen, sozialen und nachhaltigen Wirtschaftsweise (ökologische Steuerreform)

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
66 Unterstützende 66 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

66 Unterstützende 66 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

02.11.2019, 03:25

Petitionsausschuss

Pet 2-19-08-610-003092
96103 Hallstadt
Steuerrecht

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent fordert, dass schnellstmöglich von einer nach seiner Meinung betriebenen
neoliberalen Wirtschaftspolitik in eine ökologische, soziale und nachhaltige
Wirtschaftsweise gewechselt wird, wo Mensch, Natur und Umwelt gewinnen.
Zur Begründung wird ausgeführt, es müsse Schluss sein mit dem Raubtierkapitalismus
auf Kosten der Umwelt und der zukünftigen Generationen. Ein Weiter so mit immer
katastrophaleren Folgen für Mensch und Natur dürfe es nicht geben.
Auf den weiteren Inhalt der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlichten Petition wird Bezug genommen. Es gab 8 Diskussionsbeiträge und 67
Unterstützungen/Mitzeichnungen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der Eingabe
Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der Gesichtspunkte der Bundesregierung wie folgt zusammenfassen:
Das Erfordernis, wirtschaftliches Handeln in Übereinstimmung mit einer nachhaltigen
ökologischen und sozialen Handlungsweise zu verbinden, in der Mensch, Natur und
Umwelt "gewinnen", ist eine dauernde Aufgabe, der sich die Politik verpflichtet fühlen
muss. In der Bundesrepublik Deutschland wurde schon im Jahr 1999 eine ökologisch
ausgerichtete Form der Besteuerung eingeführt. Die maßvolle Verteuerung von Energie
sollte den Anreiz für den sparsamen Umgang mit den wertvollen Ressourcen geben. Diese
Elemente existieren nach wie vor im deutschen Steuerrecht. Die ökologische
Petitionsausschuss

Steuerreform wird insbesondere durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz, die
Förderprogramme zur Steigerung der Energieeffizienz, wie sie z.B. der Nationale
Aktionsplan Energieeffizienz enthält, flankiert. Zu den Förderprogrammen gehören auch
das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Anreizprogramm Energieeffizienz, die
Initiative Energieeffizienznetzwerke, das STEP up!- Programm zur Förderung
Stromeffizienz und die Förderrichtlinie Energiemanagementsysteme. Darüber hinaus
wurden in der vergangenen Legislaturperiode im Juli 2015 weitere Programme
beschlossen. Diese betreffen die Heizungsoptimierung, Querschnittstechnologien und die
Abwärmenutzung. Der sechste Monitoringbericht der Bundesregierung zur Energiewende
liefert zu den genannten und zu weiteren Energieeffizienzmaßnahmen einen guten
Überblick. Auch strebt die Bundesregierung z.B. mit der neuen Hightech-Strategie 2025
technologische und soziale Innovationen an, bei denen der Nutzen für den Menschen im
Mittelpunkt steht. Die Themenfelder "Gesundheit und Pflege", "Nachhaltigkeit,
Klimaschutz und Energie", "Mobilität", "Stadt und Land", "Sicherheit" sowie "Wirtschaft
und Arbeit 4.0" stehen dabei im Fokus. Auch steuerpolitische Instrumente werden in
diesem Kontext geprüft. Weiter ist bereits zum 1. Januar 2018 eine stromsteuerrechtliche
Entlastung für elektrisch betriebene Fahrzeuge im Stromsteuergesetz in Kraft getreten,
soweit diese im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) eingesetzt werden. Diese soll
dazu beitragen, den Einsatz von E-Bussen im ÖPNV zu fördern und damit die
Luftreinhaltung in den Städten zu verbessern. Darüber hinaus wird seit 2011 die
Luftverkehrsteuer erhoben, die auch ökologische Lenkungswirkungen entfaltet.
Auch von Anfang an unterstützte die Bundesrepublik Deutschland das im Jahr 2014 von
OECD und G20 initiierte Projekt gegen Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung ("Base
Erosion and Profit Shiftung"-BEPS), im Rahmen dessen im Jahr 2015 verschiedene
Maßnahmen zur Vermeidung unfairen Steuerwettbewerbs, bestimmter
Missbrauchskonstellationen und der Verbesserung der Informationserlangung durch die
Steuerbehörden beschlossen wurden. Diese zielen darauf ab, legale Steuerschlupflöcher
zu vermeiden. Ziel ist es, dass eine angemessene Einmalbesteuerung dort stattfindet, wo
sich auch die unternehmerische Aktivität abspielt. Die Überwachung der vereinbarten
Mindeststandards erfolgt durch ein neu geschaffenes Gremium, das Inclusive Framework
Petitionsausschuss

on BEPS, dem sich mittlerweile 116 Staaten angeschlossen haben. Deutschland beteiligt
sich konkret bei der Überprüfung steuerlicher Präferenzregime anderer Staaten.
Neben materiellen Maßnahmen zur Umsetzung der BEPS-Empfehlungen ist die Änderung
der EU-Amtshilferichtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen
Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige
grenzüberschreitende Modelle zu nennen. Die Vorgaben der Richtlinie werden derzeit in
nationales Recht umgesetzt. Darüber hinaus wird die Transparenz im steuerlichen
Bereich durch den weltweiten automatischen Austausch von Kontoinformationen, Tax
Rulings und länderbezogenen Berichten entsprechend den OECD und EU-Regelungen
deutlich erhöht.
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden im
Sinne der Eingabe nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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