Region: Neusäß
Umwelt

Stoppt den Flächenfraß in Neusäß!

Petition richtet sich an
Bürgermeister Richard Greiner und Stadtrat der Stadt Neusäß
323 Unterstützende 252 in Neusäß

Der Petition wurde nicht entsprochen

323 Unterstützende 252 in Neusäß

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet August 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

16.04.2023, 17:30

Liebe Unterstützer,

zusammen mit dem Bund für Naturschutz, Ortsgruppe Neusäß/Aystetten haben wir einen Antrag zur Abstimmung für die Bürgerversammlung in Täfertingen am nächsten Mittwoch, 19.4.23 eingereicht.

***
Antrag:

Wir fordern den Stadtrat auf, sich bei den zukünftigen Flächenausweisungen für Baumaßnahmen auf die bereits ausgewiesenen Bauflächen zu beschränken und keine weiteren Grün- und Freiflächen zu vernichten. Grundlage ist der im Jahr 2019 neu aufgestellte und gültige Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan.

Die vom Stadtrat am 27.10.2022 beschlossenen Änderungen des Flächennutzungsplans sollten zurückgenommen werden.
***

Konkret geht es momentan darum, die Erweiterung des Gewerbegebietes Nord und die Dezimierung der zusammenhängenden Flächen aus Biotopen (Thaler See) und Ausgleichsflächen auf dem Thalergelände zu verhindern. Die Grün- und Freiflächen rund um den Thaler See sollten als Naherholungsgebiet zwischen Alt-Neusäß und Täfertingen, sowie als Frischluftschneise erhalten bleiben.

Wenn Sie unser Anliegen aktiv unterstützen möchten, kommen Sie bitte zur Bürgerversammlung.

Mi, 19.4.2023, 19:00 Uhr in der
Vereinsgaststätte TSV Täfertingen, Weishauptstraße 17

Link zur Einladung: www.neusaess.de/de/Aktuelles/Aktuelle-Meldungen/Aktuelle-Meldungen?view=publish&item=article&id=2504

Schöne Grüße

Dietmar Kuhlmann


27.03.2023, 17:41

Info 11: Erweiterung des Gewerbegebietes verzögert sich

Liebe Unterstützer,

es gibt Neuigkeiten im laufenden Verfahren zur Änderung des Flächennnutzungsplans.

*** Erweiterung des Gewerbegebietes verzögert sich ***
Am letzten Donnerstag, 23.3.2023, gab es eine interessante Entwicklung in der öffentlichen Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses der Stadt Neusäß. Im laufenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wurden die Stellungnahmen der Behörden und aus der Öffentlichkeit zur weiteren Entscheidung vorgestellt.

Die Regierung von Schwaben und das Landratsamt haben Einspruch erhoben und wollen von der Stadt Neusäß genauer geklärt haben, warum die zusätzlichen Gewerbeflächen (Fläche 3, siehe beigefügte Karte) erforderlich sind und warum diese Flächen genau an dieser Stelle ausgewiesen werden sollen. In dem vorgesehenen Bereich werden außerdem Altlasten vermutet. Die Stadt Neusäß wurde vom Landratsamt aufgefordert, nun die Altlastensituation exakt klären zu lassen.

Dies wird die Pläne für die Ausweitung des Gewerbegebietes erst einmal verzögern bzw. im günstigsten Fall auch verhindern. Insgesamt ist dies für uns eine positive Entwicklung.

Die Stadt möchte nun die Ausweisung des Gewerbegebietes vom laufenden Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans trennen.

Einen Bericht über die Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses vom 27.3.2023 in der Augsburger Allgemeinen finden Sie hier:
stopn.de/neusaess-sucht-neue-argumente-fuer-ein-gewerbegebiet

*** Laufendes Verfahren ***
Bei den weiteren Änderungen im laufenden Verfahren geht es um
- die Umwandlung des Bolz- und Spielplatzes am Sedlweg (südlich der Entlastungsstraße) in eine Gemeinfläche für die Errichtung eines Kindergartens (Fläche 5),
- die Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche am Sedlweg (nördlich der Entlastungsstraße) für den Umzug des Bolz- und Spielplatzes (Fläche 2),
- die Umwandlung von geschützten Grünflächen und Flächen für Photovoltaik auf dem Thalergelände in Flächen für die Erneuerung der Bauschuttaufbereitungsanlage der Firma Thaler, sowie eines neuen Wertstoffsammelzentrums für den Landkreis (Fläche 10),
- eine neue Südausfahrt aus dem Thaler Gelände und einem neuen Kreisverkehr an der Entlastungsstraße (Teilflächen von 3).

Ein Kernpunkt unserer Petition ist, dass wir uns von der Stadt eine aktive, transparente und frühzeitige Bürgerbeteiligung wünschen. Leider konnte man in der öffentlichen Sitzung des o.g. Ausschusses in der letzten Woche wieder beobachten, dass die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit nur eine untergeordnete Rolle spielen.

Die einzelnen Punkte der Stellungnahmen der Regierung von Schwaben und des Landratsamtes wurden von der Stadt inhaltlich zusammenfassend vorgestellt, während zu den Stellungnahmen des Bund für Naturschutzes und von Mitbürgern (Öffentlichkeit) den Ausschussmitgliedern keine inhaltlichen Details präsentiert wurden. Ich denke schon, dass die Einwände des BUND und die über 20 Punkte meiner Stellungnahme eine gewisse Relevanz haben. Auch wenn dies vermutlich das Abstimmungsergebnis der Ausschussmitglieder nicht verändert hätte.

Meine, in das Verfahren eingebrachte Stellungnahme können Sie hier nachlesen:
stopn.de/stellungnahme-entwurf-aenderung-2-fnp-v1

Auch zum Thema „Wertstoffsammelzentrum für den Landkreis“ hat die Stadt Neusäß bisher nicht über beabsichtigte Pläne die Öffentlichkeit informiert, obwohl dies massive Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen und das Umfeld von Täfertingen haben wird. Dabei wurden die Änderungen des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans für das Thaler Gelände schon im letzten Jahr auf den Weg gebracht.

*** Bürgerversammlung Täfertingen ***
Eine gute Gelegenheit, um einmal kritische Nachfragen der Stadt zu stellen, ist die nach langer Zeit nun angesetzte Bürgerversammlung in Täfertingen:
Mi, 19.4.2023, 19:00 Uhr in der Vereinsgaststätte TSV Täfertingen
www.neusaess.de/de/Kultur-und-Freizeit/Veranstaltungskalender/Veranstaltung?view=publish&item=eventDate&id=1304

Schöne Grüße

D. Kuhlmann


01.02.2023, 20:04

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Info 10: Bürgerbegehren München - Wie geht es bei uns weiter? - Entwurf Änderung Flächennutzungsplan / Thaler Gelände

Liebe Unterstützer,

heute hat eine Initiative in München, die sich ebenfalls für den Erhalt der dortigen Grünflächen einsetzt, einen Erfolg errungen. Sie haben in den letzten 5 Jahren über 60.000 Unterschriften gesammelt und ein Bürgerbegehren eingereicht. Nachdem sich die CSU und die Grünen, nach zunächst ablehnender Haltung, den Forderungen angeschlossen haben, hat es nun eine breite Mehrheit im Stadtrat für die Inhalte des Bürgerbegehrens gegeben (siehe Zeitungsartikel, auf „Dokument anzeigen“ klicken).

Wie geht es bei uns nun weiter?

Der Bürgermeister hat in der Sitzung des Verwaltungssausschusses vom Dezember zugesagt, dass sich der Stadtrat mit unserem berechtigten Anliegen weiter befassen würde. In der Heimatstimme vom 7.1.2023 wurde ebenfalls hierüber berichtet (stopn.de/online-petition-eingereicht/).

Unser Thema war erst einmal nicht auf der Tagesordnung für die aktuelle Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 31.1.2023. Ich habe allerdings erfahren, dass der Bürgermeister die Stadtverwaltung beauftragt habe, sich mit der Petition zu beschäftigen und aufzuarbeiten. Anschließend soll sie dann dem Planungs- und Umweltausschuss vorgelegt werden. Diese Aufarbeitung wird geleitet vom neuen Stadtbaumeister, der erst zum 1.1.2023 neu bei der Stadtverwaltung angefangen hat.

In meiner Mitteilung vom 12.11.2022 hatte ich darüber berichtet, dass bei dem vorliegenden Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans erkennbar ist, dass leider noch zusätzliche Änderungen auf dem Thaler Gelände vorgesehen sind, die zu einer weiteren Vernichtung von Grünflächen bzw. für „Photovoltaik“ Nutzung vorgesehenen Flächen führen werden. Im östlichen Bereich gibt es Pläne für einen neuen Recyclinghof der Stadt Neusäß! Hierzu gibt es eine neue Themenseite: stopn.de/plan-10/

Alle Presseartikel, die bisher im Zusammenhang mit der Petition erschienen sind, finden Sie hier: stopn.de/presse/

Schöne Grüße

D. Kuhlmann


19.12.2022, 06:52

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Liebe Unterstützer,

heute ist der Zeitungsartikel in der Augsburger Allgemeinen zur Entscheidungssitzung des Verwaltungssausschusses über die Zulässigkeit des Bürgerantrags erschienen. Ich habe ihn als Dokument angefügt (auf „Dokument anzeigen“ klicken).

Wie bereits berichtet, wird der Bürgerantrag formaljuristisch wegen Ungültigkeit der online abgegebenen Unterschriften auf openpetition abgelehnt. Der Bürgermeister sagt aber zu, dass sich der Stadtrat mit dem berechtigten Anliegen weiter befassen würde.

In der besagten Sitzung mussten sich die Vertreter der Grünen zwar der formaljuristischen Ablehnung anschließen, aber Herr Rahmeier von den Grünen hat sich in der Sitzung vehement für die Behandlung der Petition im Stadtrat bzw. den Ausschüssen eingesetzt. Ich habe im Nachgang von der Fraktion der Grünen zugesichert bekommen, dass sie dieses Thema weiterhin aktiv verfolgen werden.

Leider ist die bayerische Gemeindeordnung derart antiquiert, dass eine digitale Bürgerbeteiligung nicht möglich ist.

Aus unserer Sicht ist es aber unerheblich, auf welcher Grundlage unser Anliegen behandelt wird. Außer der formalen Zulässigkeit und Vorgaben an die Terminierung des Bürgerantrags enthält das Gesetz keine inhaltlichen Vorgaben, wie das Anliegen zu behandeln ist.

Wir werden kritisch verfolgen, ob unser Anliegen zeitnah auf die Tagesordnungen des Stadtrates bzw. der zuständigen Gremien gelangen wird.

Alle relevanten Artikel zu unserem Anliegen finden Sie auch hier: stopn.de/medien

Schöne Grüße

D. Kuhlmann


16.12.2022, 08:14

Liebe Unterstützer,

unser Bürgerantrag wurde gestern im zuständigen Ausschuss des Stadtrats einstimmig abgelehnt. Begründet wird die Ablehnung damit, dass die auf openpetion gesammelten Unterschriften keine rechtskonformen Unterschriften darstellen würden und damit der Bürgerantrag wegen fehlender Unterschriften zurückzuweisen sei.

In solchen öffentlichen Sitzungen haben Gäste kein Rederecht. Dieses wurde mir auch nicht auf meine Bitte hin erteilt, so dass ich mich zur Begründung dieses Beschlusses auch nicht äußern konnte.

Im Umkehrschluss bedeutet diese Entscheidung, dass auf openpetition gesammelte Unterschriften, zumindest in Bayern, nicht zur Bürgerbeteiligung in Form von Bürgeranträgen oder Bürgerbegehren verwendet werden können.

Ich habe einige Zweifel, ob die juristische Begründung so in Ordnung ist. Ich bin allerdings auch kein Jurist. Gibt es unter Ihnen jemand, der uns in dieser Sache juristisch unterstützen kann und möchte, um zumindest erst einmal zu klären, ob die Begründung der Ablehnung korrekt ist. Bitte nehmen Sie mit mir in diesem Fall Kontakt auf. Entweder direkt unter dem Petitionstext „Frage an den Initiator“ oder unter folgender E-Mail Adresse: info@stopn.de

Schöne Grüße

D. Kuhlmann



08.12.2022, 06:46

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Liebe Unterstützer,

heute ist ein Zeitungsartikel zur Übergabe der Petition an den Bürgermeister in der Augsburger Allgemeinen erschienen.

azol.de/64791131

Alle relevanten Artikel zu unserem Anliegen finden Sie auch hier:
stopn.de/medien/

Am 15.12.2022 wird in der öffentlichen Sitzung des Verwaltungs-, Finanz-, Digital- und Wirtschaftsausschusses der Stadt Neusäß über die Annahme der Petition als Bürgerantrag entschieden.

www.ris-neusaess.de/bi/si0057.php?__ksinr=5259

Schöne Grüße

D. Kuhlmann


29.11.2022, 19:59

Liebe Unterstützer,

ich habe heute am 29.11.2022 bei einem persönlichen Termin mit Herrn Bürgermeister Greiner die Unterschriften zusammen mit der beigefügten Broschüre „Ziele und Forderungen“ in Form eines Bürgerantrags nach Art. 18b der GO (Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern) übergeben. Das zuständige Gremium hat sich dann innerhalb von 3 Monaten mit diesem Thema zu befassen.

In der genannten Broschüre „Ziele und Forderungen“, sind die Ziele und Forderungen der Petition bzw. des Bürgerantrags im Detail beschrieben. Es sind außerdem alle Kommentare anonymisiert abgedruckt, die Sie während des Zeichnungszeitraumes hinterlassen haben. Die Broschüre finden Sie auf der Seite stopn.de unter News -> Downloads oder direkt unter folgendem Link: stopn.de/ziele_und_forderungen_petition_flaechenfrass/

Ich habe bei dem Termin die Kernthemen der Petition bzw. des Bürgerantrags erläutert:
- Schutz der im Flächennutzungsplan von 2019 festgelegten Grün- und Freiflächen
- Mangelnde Transparenz und Beteiligung der Öffentlichkeit bei städteplanerischen Entwicklungsvorhaben

Unabhängig von der konkreten Behandlung dieses Anliegens gemäß GO habe ich auch die Erwartungshaltung zum Ausdruck gebracht, dass der Stadtrat bzw. der zuständige Ausschuss öffentlich Stellung zu dem Anliegen dieses Bürgerantrags beziehen soll.

Schöne Grüße
D. Kuhlmann


12.11.2022, 16:11

Liebe Unterstützer,

*** UNTERSCHRIFTENSAMMLUNG BEENDET ***
Die Unterschriftensammlung ist nun beendet. Insgesamt haben 322 Personen unterschrieben, wobei 251 Personen aus Neusäß kommen.

Dies ist erst einmal ein beachtlicher Erfolg, wenn man bedenkt, dass die Stadt Neusäß sehr bemüht ist, möglichst keine Informationen über die beabsichtigten Pläne im Norden von Neusäß offiziell zu verbreiten und selbst die Parteien, die z.B. im Stadtrat die Gewerbegebietserweiterung ablehnen, sich mit der Information über dieses Thema oder gar einer Unterstützung dieser Petition zurückhalten.

Momentan ist eine sehr gute und interessante Dokumentation noch bis zum 18.11.2022 in der ARD Mediathek verfügbar, die sehr anschaulich zeigt, wie in einer Gemeinde Entscheidungsprozesse laufen können.

"In seinem Heimatdorf an der Ostsee beobachtet der Filmemacher Christoph Eder das Erwachen der Einwohner aus ihrer politischen Lethargie im Kampf um das Schicksal des beliebten Touristenorts.“
Wem gehört mein Dorf? (2020)
www.ardmediathek.de/video/mdr-dok/wem-gehoert-mein-dorf/mdr/Y3JpZDovL21kci5kZS9iZWl0cmFnL2Ntcy81ZGU0OGY1MC05NjYxLTQ0ODYtOWQ4MC1lMThjMDI5NjRiN2U

*** WIE GEHT ES NUN WEITER ***
Wie bereits angekündigt, werde ich Ende des Monats die Petition mit den Unterschriften bei einem persönlichen Termin dem Bürgermeister übergeben.

Die Kernforderung lautet:
Wir fordern vom Stadtrat Neusäß, bei den zukünftigen Baumaßnahmen sich auf die bereits ausgewiesenen Bauflächen zu beschränken und keine weiteren Frei- und Grünflächen zu vernichten. Grundlage ist der gültige Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan von 2019.

Natürlich ist die Unterschriftenübergabe nur ein erster kleiner Schritt auf dem langen Weg, den Flächenfraß in Neusäß zu stoppen und insbesondere die jetzt aktuell anstehende Erweiterung des Gewerbegebietes Nord zu verhindern.

Die Stadt hat mit dem Beschluss vom 27.10.2022, dass der Flächennutzungsplan im Bereich Alt-Neusäß Nord geändert werden soll, den ersten Schritt in der sogenannten Bauleitplanung auf den Weg gebracht. Seit gestern (Freitag, 11.11.2022) liegt der Änderungsentwurf bis zum 14.12.2022 öffentlich aus. In diesem Zeitraum kann jeder persönlich Einwände gegen diesen Plan erheben. Im weiteren Verfahren müssen die Einwände berücksichtigt und bewertet werden.

*** EINWÄNDE GEGEN DIE ÄNDERUNGEN IM FLÄCHENNUTZUNGSPLAN - WERDEN SIE AKTIV! ***
Viele von Ihnen haben im Rahmen der Petition bereits sehr gute Kommentare zu den beabsichtigten Planungen abgegeben. Bitte konkretisieren Sie diese Einwände und geben Sie sie offiziell als Stellungnahme an die Stadt innerhalb der Frist bis zum 14.12.2022 weiter.

Unter dem nachfolgenden Link ist ein Beispiel aufgeführt, wie man Einwände gegenüber einem Bebauungsplan formulieren kann. Der Flächennutzungsplan, um dessen Änderung es in unserem Fall geht, ist ein übergeordneter Plan in der Bauleitplanung, für den prinzipiell die gleichen Verfahrensregeln gelten, wie sie für einen Bebauungsplan gelten.
www.widerreden.de/einspruch-bebauungsplan/

Die jetzige Änderung des Flächennutzungsplans besteht aus 3 Dokumenten (Planzeichnung, Begründung, Umweltbericht), die seit letztem Donnerstag in der öffentlichen Bekanntmachung auf der Internetseite der Stadt Neusäß verlinkt sind. Die Links sind an der roten Schrift erkennbar.
Öffentliche Bekanntmachung: www.neusaess.de/de/Aktuelles/Aktuelle-Meldungen/Aktuelle-Meldungen?view=publish&item=article&id=2539

Dieser Lageplan: Teil A - Planzeichnung
Umweltbericht: Teil C - Umweltbericht
Begründung (PDF): Teil B - Begründung

Im Vergleich hierzu können Sie sich den Auszug aus dem aktuellen Flächennutzungsplan von 2019 auf der Seite (StopN.de) anschauen. Dort finden Sie auch einen Link zu den gesamten Unterlagen des Flächennutzungsplans von 2019 auf der Internetseite der Stadt Neusäß.
stopn.de/plane/

In der seit gestern verfügbaren Änderung des Flächennutzungsplans ist erkennbar, dass leider noch zusätzliche Änderungen auf dem Thaler Gelände vorgesehen sind, die zu einer weiteren Vernichtung von Grünflächen bzw. für „Photovoltaik“ Nutzung vorgesehenen Flächen führen.

Wer insgesamt verstehen möchte, wie die Bauleitplanung in den Gemeinden abläuft, sei auf folgende, gut verständliche Webseite verwiesen:
www.lb-naturschutz-nrw.de/fachthemen/bauleitplanung/was-ist-die-bauleitplanung.html

Schöne Grüße

D. Kuhlmann


03.11.2022, 11:07

Liebe Unterstützer,

*** ENDSPURT - NOCH 1 WOCHE ***
noch bis zum Donnerstag, 10.11.2022 können Unterschriften hier gesammelt werden. Bitte werben Sie weiterhin im Familien- und Freundeskreis um weitere Unterstützer. Ende November werde ich die Unterschriften mit unserem Anliegen an den Bürgermeister übergeben.

*** STELLUNGNAHME ZUM ENTWURF ***
Heute hat die Stadt Neusäß den Beschluss des Stadtrats zur Änderung des Flächennutzungsplans veröffentlicht.
www.neusaess.de/de/Aktuelles/Aktuelle-Meldungen/Aktuelle-Meldungen?view=publish&item=article&id=2539

Die betroffenen Flächen sind im veröffentlichten Lageplan dargestellt:
- Gewerbegebietserweiterung
- zusätzliche Anbindung des Gewerbegebietes an die Entlastungsstraße
- zusätzliche Ausfahrt aus dem Thaler Gelände
- multifunktionales Gelände für Trendsportarten am Sedlweg
- Kindergarten als Ersatz der derzeitigen öffentlichen Grünfläche mit Bolz- und Spielplatz am Sedlweg

Vom 11.11. bis zum 14.12.2022 liegt der Entwurf öffentlich aus. Bitte beteiligen Sie sich aktiv gegen die Umsetzung dieser Maßnahmen, in dem Sie Stellungnahmen zu den Planungen der Stadt während der Auslegungsfrist einreichen. Viele von Ihnen haben im Rahmen der Petition bereits sehr gute Kommentare zu den beabsichtigten Planungen abgegeben. Bitte geben Sie diese Einwände offiziell als Stellungnahme an die Stadt weiter.

*** GEWERBEGEBIETSERWEITERUNG AUF BESONDERS SCHÜTZENSWERTEN GRÜNFLÄCHEN ***
Die nun zum Gewerbegebiet auszuweisenden Flächen am Thalersee sind als einzige „Grünflächen mit besonderer Bedeutung" im Flächennutzungsplan von 2019 eingetragen, um sie aus „Gründen des Immissionsschutzes, des Klimaschutzes sowie des Landschafts- und Ortsbildes dauerhaft von Bebauung freizuhalten“. Dies kann in der Begründung zum Flächennutzungsplan von 2019 nachgelesen werden. Jetzt nach 3 Jahren spricht die Stadt bei der Gewerbegebietswerweiterung von einer „moderaten Entwicklung in diesem Bereich“.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung und schöne Grüße

Dietmar Kuhlmann


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