Région: Allemagne
Santé

Stoppt die Seuchengefahr über das Trinkwasser aufgrund neuer EU-Verordnung

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La pétition est adressée à
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
790 Soutien 748 en Allemagne

Le pétitionnaire n'a pas soumis/transmis la pétition

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  1. Lancé 2015
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17/01/2015 à 16:28


Neue Begründung: Mit der Biozidprodukte-Verordnung (EU) Nr. 528/2012 (BPV1) und der Änderungsverordnung (Nr. 334/20142) werden das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten und behandelten Waren neu geregelt. Die BPV löste die bisher geltende Biozid-Produkte-Richtlinie 98/8/EG (BPR3) ab, die erstmals eine nationale Zulassung für Biozidprodukte einführte.

Biozide können nicht in einen Topf geworfen werden - weswegen medizinisch eingesetzte Biozide (z.B. Antibiotika) ausgenommen wurden. In der Wasseraufbereitung werden biozide Wirkstoffe zur Desinfektion genutzt. Ziel dieser Maßnahmen ist es, Keim- und Legionellenbildung zu unterbinden, um den Menschen nicht zu gefährden. Zahlreiche medienwirksame Unfälle sind bekannt - Tendenz massiv steigend:

www.aerzteblatt.de/nachrichten/52787/Legionaerskrankheit-Stetig-steigende-Meldezahlen-in-Deutschland

Da in der Biozidverordnung nicht zwischen den verschiedenen primären und sekundären Zwecken unterschieden wird (Holzschutz vs. Lackschutz vs. Pflanzenschutz vs. Menschenschutz), ergibt sich hier ein eklatantes Problem. Desinfektion in der Wasseraufbereitung dient ausschließlich dem Gesundheitserhalt des Menschen und sollte in dieser Verordnung analog den Medizinprodukten ausgenommen werden.

Alternative Verfahren (z.B. physikalische Desinfektion durch UV-Strahlung) sind verfügbar und als Produkte in Anwendung. In der Regel kann hier nur lokal und nicht im Gesamtsystem behandelt werden, weswegen hier nur in besonderen Fällen Einsatzgebiete vorliegen können.

Dieser Beschluss führt im Ergebnis zu einer drastischen Konsolidierung des wasseraufbereitenden Mittelstandes in Deutschland durch massive Zulassungsgebühren für gesundheitserhaltende Wirkstoffe und deren Nutzung in wasseraufbereitenden Produkten. Wasseraufbereitende Großkonzerne sind aber nicht in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen, da diese nicht auf die individuellen sanitären Systeme inkl. der dazugehörigen Wasseraufbereitung fokussieren.

Wird dieser Beschluss aufrecht erhalten, kommt es zu folgender Bedrohung:
- Zusammenbrechen der öffentlichen Wasserversorgung durch hygienische Katastrophen (Seuchengefahr)
- Konsolidierung des Mittelstands aufgrund Kostenexplosion für Zulassungsverfahren
- massiver Verlust von Arbeitsplätzen im Mittelstand
- Ende der kommunalen Bäder und therapeutischen Badewasser-Einrichtungen (Schwimmunterricht, Reha-Therapien, Entmüdungsbecken im Spitzensport, ...)
- explosiver Anstieg des Waschmittelverbrauchs (da Wasserenthärtungsanlagen mit Desinfektionsspülungen dann gefährdet sind) und dadurch zusätzliche Umweltbelastung
- u.v.m.

Fazit:
Eine Biozidverordnung für Trinkwasseraufbereitung induziert einen massiven wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und umwelttechnischen Schaden!

Die Kampagne ergänzt die Kampagne "right2water". Bitte nutzen Sie zur detaillierten Erklärung das Positionspapier der Verbände Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB), Bundesverband Schwimmbad & Wellness (bsw), Internationale Akademie für Bäder-, Sport- und Freizeitbauten e.V. (IAB), der European Waterpark Association (EWA), des Normungsausschuss Wasserwesen des Deutschen Instituts für Normung (DIN/DVGWNA 119-07-04-01), der Internationalen Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen (IAKS), des Deutschen Sauna-Bunds (DSB) sowie der Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa) zu den Auswirkungen der EU-BiozidVO 528/2012 unter

bsw-total.de/wp-content/uploads/2014/12/Positionspapier-zur-EU-BiozidVO-528_2012-DGfdB-bsw-IAB-EWA-IAKS-DSB-DIN_NAW-figawa.pdf

Die Kampagne richtet sich konkret an folgende Bundesministerien:

• Gesundheit
• Justiz und Verbraucherschutz
• Ernährung und Landwirtschaft
• Arbeit und Soziales
• Wirtschaft und Energie


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