Région: Allemagne

Straßengüterverkehr - Fahrverbot für Kfz. über 3,5 to auf der linken Spur der BAB

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
939 Soutien 939 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

939 Soutien 939 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 à 16:51

Pet 1-17-12-9203-031740Straßengüterverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen auf Autobahnen ein
generelles Nutzungsverbot des äußersten linken Fahrstreifens einzuführen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass „Lkw-
Rallyes“ verboten werden sollten, da sie schnellere Verkehrsteilnehmer zu
langsamem Fahren nötigten. Zudem entstünden dadurch, insbesondere in der
Urlaubszeit, vermeidbare Staus. Regionale Überholverbote seien nutzlos, da sie
regelmäßig missachtet würden, was allerdings kaum nachzuweisen sei. Die Lkw-
Fahrer würden durch solche Überholmanöver nur einen minimalen Zeitvorsprung vor
ihren Kollegen gewinnen. Um die Fahrer zu entlasten, sollten Lkw mit
Abstandsautomaten ausgestattet werden, die automatisch die Geschwindigkeit des
vorausfahrenden Fahrzeuges übernehmen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen
verwiesen.
Zu dieser Eingabe, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 939 Mitzeichnungen und
125 Diskussionsbeiträge vor. Der Ausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf
alle der vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt fest, dass außerhalb geschlossener Ortschaften bei
drei oder mehr Fahrstreifen in eine Richtung Lkw mit einem zulässigen
Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen und Züge, die länger als sieben Meter sind,
gemäß der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) den linken Fahrtstreifen nur benutzen
dürfen, wenn sie sich dort zum Abbiegen einordnen. Darüber hinaus dürfen Lkw mit
einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 Tonnen, einschließlich ihrer
Anhänger und Zugmaschinen, in einigen Fällen den äußersten linken Fahrstreifen
auf Autobahnen bei Schneeglätte oder Glatteis sowie Sichtweiten von unter
50 Metern nicht benutzen. Das Verbot gilt unabhängig von der Anzahl der
Fahrstreifen. Daneben obliegt es nach der verfassungsmäßigen
Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern den zuständigen
Landesbehörden, lokale Überholverbote für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen
Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen einschließlich ihrer Anhänger und für
Zugmaschinen anzuordnen.
Die in der Eingabe geäußerte Kritik an der Überwachung lokaler Überholverbote teilt
der Ausschuss nicht. Der Ausschuss ist im Übrigen nicht berechtigt, die
Verkehrsüberwachungsmaßnahmen von Landesbehörden zu überprüfen.
Nach Ansicht des Petitionsausschusses kann mit den gegenwärtigen Regelungen in
der StVO angemessen auf die spezifischen Gefahren, die Lkw mit ihren
Überholmanövern auslösen können, reagiert werden.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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