17-08-2016 04:23
Pet 1-18-12-9204-010692
Straßenpersonenverkehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, anstelle der geplanten Pkw-Maut eine allgemeine
Straßenbenutzungsgebühr in Höhe der bisherigen Kraftfahrzeugsteuer einzuführen
und dabei Ausnahmen vorzusehen.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 51 Mitzeichnungen und
44 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die geplante
Pkw-Maut für ausländische Kraftfahrzeuge (Kfz) sehr umstritten sei und angeblich
gegen EU-Recht verstoße. Daher werde vorgeschlagen, dass deutsche und
ausländische Verkehrsteilnehmende identische Straßennutzungsgebühren zahlen
sollten. Dadurch würde sich auch kein Ausländer durch die Zahlung diskriminiert
fühlen, er müsse jedoch die Höhe der Zahlung akzeptieren, selbst wenn diese über
1.000 Euro jährlich betrage. Außerdem sollten auch ausländische LKW Gebühren
zahlen, umso an den notwendigen Infrastrukturkosten beteiligt zu werden. Das
Gesetz müsste aber so verfasst werden, dass die Einnahmen nur für die vorhandene
Infrastruktur verwendet werden dürfen und nicht für den Neubau von unnötigen
Prestige-Objekten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2
der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) eine Stellungnahme des
Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur des Deutschen Bundestages
eingeholt, dem ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur
Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von Bundesfernstraßen
(Bundestagsdrucksachen 18/3990 und 18/4455) und ein Antrag der Fraktion
DIE LINKE. – Keine Einführung einer Pkw-Maut in Deutschland –
(Bundestagsdrucksache 18/806), vorlagen. Alle Drucksachen sowie die
dazugehörigen Protokolle der Plenardebatten des Deutschen Bundestages
(Bundestagsdrucksachen 18/88 und 18/98) können unter www.bundestag.de
eingesehen werden. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung und der des Verkehrsausschusses
angeführten Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist einführend darauf hin, dass in Deutschland wesentlich
mehr in den Erhalt sowie in den Aus- und Neubau der Verkehrswege investiert
werden muss, um den hohen Standard des deutschen Infrastrukturnetzes
aufrechtzuerhalten und den prognostizierten Verkehrszuwachs im Personen- und
Güterverkehr bewältigen zu können. Mit der Ausweitung der Nutzerfinanzierung
können größere Unabhängigkeit von der Haushaltslage des Bundes und mehr
Planungssicherheit für die Finanzierung von dringend erforderlichen
Verkehrsinfrastrukturinvestitionen erlangt werden.
Das Gesetz zur Einführung einer Infrastrukturabgabe für die Benutzung von
Bundesfernstraßen beinhaltet die Einführung einer Pkw-Maut in Form einer
Infrastrukturabgabe, die Halter von im Inland zugelassenen Pkw und Wohnmobilen
für die Nutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zu entrichten haben.
Das Gesetz ist am 12. Juni 2015 in Kraft getreten. Aufgrund der Eröffnung eines
Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission verzögert sich die
Umsetzung der Infrastrukturabgabe.
Vorsorglich weist der Ausschuss daraufhin, dass der Rechtsstreit eine geraume Zeit
in Anspruch nehmen kann. Erst nach Klärung des Rechtsstreits mit der EU-
Kommission (KOM) wird es zur Ausschreibung und Vergabe des
Infrastrukturabgabesystems kommen. Beides wird derzeit vorbereitet, um danach
zügig mit der Implementierung beginnen zu können.
Bezüglich der in der Petition angesprochenen Ausnahmeregelungen, beispielsweise
für Menschen mit Behinderungen, stellt der Ausschuss fest, dass Kfz von Personen
mit Behinderungen, die ganz oder teilweise von der Kfz-Steuer befreit sind, ebenfalls
von der Infrastrukturabgabe befreit werden.
Die um die anfallenden Systemkosten (Verwaltungsgebühren, technische
Ausstattung, Kontrollen durch das BAG etc.) geminderten Einnahmen aus der
Infrastrukturabgabe fließen zweckgebunden in die Verkehrsinfrastruktur.
Zu der in der Petition angesprochenen Lkw-Maut merkt der Petitionsausschuss an,
dass der Deutsche Bundestag am 26. März 2015 einer Änderung des
Bundesfernstraßenmautgesetzes zugestimmt hat. Seit dem 1. Juli 2015 ist die Lkw-
Maut demnach auf weitere rund 1100 Kilometer autobahnähnliche vierspurige
Bundesstraßen ausgeweitet worden. Eine Karte der mautpflichtigen Bundesstraßen,
kann im Internet unter www.bmvi.de/mautkarte-bundesstrassen abgerufen werden.
Darüber hinaus werden auch Lkw zwischen 7,5 und 12 t zulässigem Gesamtgewicht
seit dem 1. Oktober 2015 in das Mautsystem mit einbezogen.
Das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur geht davon
aus, dass die Verbreiterung und Vertiefung der Lkw-Maut rund 380 Mio. Euro
Mehreinnahmen jährlich bedeuten.
In einem weiteren Schritt beabsichtigt die Bundesregierung, die Lkw-Maut ab Mitte
2018 auf alle Bundesstraßen auszuweiten.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen, anstelle der Pkw-Maut eine
Straßennutzungsgebühr einzuführen, nicht entsprochen werden konnte.
Begründung (PDF)