Terület: Németország

Straßenverkehrsordnung - Aufhebung des Rechtsfahrgebotes

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
41 Támogató 41 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

41 Támogató 41 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

  1. Indított 2015
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2017. 01. 18. 3:22

Pet 1-18-12-9213-023196



Straßenverkehrs-Ordnung



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition wird gefordert, dass das Rechtsfahrgebot aufgehoben wird und es

somit künftig erlaubt ist, rechts zu überholen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

liegen dem Petitionsausschuss 41 Mitzeichnungen und 51 Diskussionsbeiträge vor.

Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen

Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass bei täglichen

Autofahrten wahrgenommen werden könne, dass viele Verkehrsteilnehmende auf

Autobahnen nur die mittlere und die linke Fahrspur nutzten. Die rechte Fahrspur werde

hingegen nur von Lkw befahren und sei daher teilweise über mehrere hundert Meter

frei. In den USA gebe es dieses Fahrverhalten nicht, da dort auch rechts überholt

werden dürfe. Dadurch würden Staus bei hohem Verkehrsaufkommen vermieden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass in Deutschland das

Rechtsfahrgebot gilt und das Linksüberholgebot. Rechtsüberholen ist grundsätzlich

nicht erlaubt, da es große Gefahren für die Straßenverkehrssicherheit birgt.



Ausnahmen hiervon bestehen nur unter ganz engen Voraussetzungen (vgl. § 7

Straßenverkehrs-Ordnung). Eine Änderung dieser Regelungen wäre nicht sinnvoll.

Das Rechtsüberholen ist eine Eigenart in den USA („keep in lanes“). Europäische

Staaten kennen diese Regeln nicht. Die Rechtfertigung für das Rechtsüberholen in

den USA liegt in der Gleichförmigkeit des Verkehrsflusses, denn die

Geschwindigkeiten auf beiden Fahrspuren sind annähernd gleich. Diese

Voraussetzung liegt in Deutschland schon deshalb nicht vor, weil bestimmte

Fahrzeugkategorien, z. B. Lkw, sich an die für sie geltenden Höchstgeschwindigkeiten

auf Autobahnen halten müssen, die deutlich unterhalb der Richtgeschwindigkeit von

130 km/h liegen. Auch dürfen Autobahnen hierzulande mit Kraftfahrzeugen mit einer

bauartbedingten Geschwindigkeit ab 60 km/h befahren werden, wobei es gleichzeitig

kein allgemeines Tempolimit auf Autobahnen gibt. Dies hat in der Praxis erhebliche

Differenzgeschwindigkeiten zur Folge. Rechtsüberholen würde zudem bedeuten, dass

der Fahrende bei hohen Geschwindigkeiten eine zusätzliche Gefahrenquelle im Auge

behalten muss. Es darf auch nicht übersehen werden, dass die Fahrkultur in den USA

im Allgemeinen nicht mit derjenigen in Mitteleuropa vergleichbar ist. Das „keep-in-lane“

Prinzip basiert auf der grundsätzlichen Bereitschaft zu gleichförmigem Fahren. An die

Einführung einer vergleichbaren Regelung ist wegen der unterschiedlichen

Gegebenheiten in Deutschland nicht gedacht.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil

dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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