06/07/2016, 12:16
Pet 1-18-12-9213-016549
Straßenverkehrs-Ordnung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, zur Vermeidung von Eisplatten auf LKW- und
Anhängerplanen, technische Systeme für Neu- und Bestandsfahrzeuge verbindlich
vorzuschreiben.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 105 Mitzeichnungen und 66 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass jeden Winter
das Problem bestehe, dass Eisplatten, die sich auf Nutzfahrzeugen bildeten,
während der Fahrt herunterfielen und andere Verkehrsteilnehmer gefährdeten.
LKW -Fahrer seien zwar verpflichtet, die Eisplatten vor Fahrtantritt zu beseitigen,
doch verbieten es die Unfallverhütungsvorschriften (UVV), auf die Aufbauten der
Fahrzeuge zu klettern, um die Eisplatten zu beseitigen. Auch der Versuch, bei leeren
LKW von unten mit einem Brett unter die Plane zu stoßen, sei keine Lösung, da
dabei immer Eisplatten auf den Dächern verblieben. Zwar gebe es auf einigen
Autohöfen und Rastanlagen bereits Vorrichtungen, die es ermöglichten, die
Eisplatten von oben zu beseitigen, doch diese Vorrichtungen könne man eben nur
auf den entsprechenden Rastanlagen nutzen. Andere Hilfsmittel, wie spezielle
Leitern, seien umständlich zu verstauen und könnten leicht gestohlen werden. Es
gebe ein langjährig TÜV-zertifiziertes System, den sogenannten RoofSafetyAirBag
(RSAB-System), das hier Abhilfe schaffen könne. Der RSAB füllte mittels der
bordeigenen Luft einen Schlauch auf, der die LKW-Plane anhebe, und so Wasser-
und Eisplattenbildung auf LKW, Anhängern und Aufliegerplanen verhindere. Durch
die Nutzung dieses System würden die gesetzlichen Vorschriften eingehalten, aber
auch die Verkehrs- und Betriebssicherheit der Fahrzeuge und somit die Sicherheit
aller Verkehrsteilnehmenden erhöht.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss bestätigt, dass es neben der Möglichkeit, Eis von Hand von
Fahrzeugdächern zu entfernen, z. B. mittels gesicherter Leiter oder fest installierter
Podeste, es mittlerweile technische Lösungen, wie die in der Petition dargestellten
aufpumpbaren Luftschläuche, gibt, die die Dachplanen eines Lkw oder Anhängers
anheben können und so angesammeltes Wasser vor dem Gefrieren abfließen oder
auch Eisplatten abrutschen lassen. Derartige Vorrichtungen werden von
verschiedenen Herstellern, auch von Fahrzeugherstellern, als Werks- oder
Nachrüstlösung angeboten. Die Ausrüstung mit solchen Systemen ist freiwillig.
Die fahrzeugtechnischen Vorschriften sind in der Europäischen Union (EU)
weitgehend harmonisiert. Verbindliche Vorschriften auf diesem Gebiet werden daher
nicht von einzelnen Mitgliedstaaten, sondern im Rahmen des EU-
Typgenehmigungsverfahrens auf EU-Ebene erlassen.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass es bei der EU-Kommission derzeit keine
Überlegungen gibt, eine entsprechende technische Ausrüstungsvorschrift zur
Beseitigung von Eis auf LKW- und Anhängerplanen einzuführen. Die Vielzahl
unterschiedlicher Aufbauten von LKW und Anhängern erschwert technische
Vorgaben; zudem sind die Wetterbedingungen in den Mitgliedstaaten der EU sehr
unterschiedlich.
Vor diesem Hintergrund hält der Ausschuss die geltende Rechtslage für sachgerecht
und vermag sich nicht für die geforderte gesetzliche Regelung auszusprechen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.
Begründung (pdf)