Reģions: Vācija

Straßenverkehrsordnung - Zusätzliche Zuschaltung von Rücklichtern zum eingeschalteten Tagfahrlicht

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
40 Atbalstošs 40 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

40 Atbalstošs 40 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

11.01.2017 03:22

Pet 1-18-12-9213-018538



Straßenverkehrs-Ordnung



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.12.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung



Mit der Petition wird gefordert, dass zusätzlich zu Tagfahrleuchten an

Kraftfahrzeugen auch Schlussleuchten eingeschaltet werden dürfen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

liegen dem Petitionsausschuss 40 Mitzeichnungen und 13 Diskussionsbeiträge vor.

Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen

Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass es bisher

nur zulässig sei, Schlussleuchten an Kraftfahrzeugen (Kfz) gemeinsam mit dem

Abblendlicht zu nutzen. Tagfahrleuchten gleichzeitig mit den Schlussleuchten

einzuschalten sei hingegen verboten. Dieses Verbot sei nicht nachvollziehbar, da

Schlussleuchten keine Blendung erzeugten. Die Nutzung des Tagfahrlichts spare

gegenüber dem Abblendlicht Energie und Kraftstoff. Es sei sinnvoll, eine freiwillige

Nachrüstung für Kfz anzubieten, durch die Tagfahr- und Schlussleuchten gekoppelt

angeschaltet werden könnten; Kfz könnten so besser gesehen werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt

zusammenfassen:

Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass Sicht und Sichtbarkeit zwei

wesentliche Aspekte der aktiven Fahrzeugsicherheit sind. Zum einen sind gute

Scheinwerfer nötig, um auch nachts ausreichend weit sehen zu können. Zum



anderen sollte aber auch das eigene Fahrzeug gut sichtbar sein, um nicht übersehen

zu werden. Letzteres gilt sowohl in der Nacht als auch bei Tage. Darüber hinaus

sollte die Beleuchtung am Fahrzeug so gestaltet sein, dass sie andere

Verkehrsteilnehmende weder irritiert noch blendet.

Die mit der Petition vorgeschlagene Ergänzung der internationalen Bau- und

Betriebsvorschriften für Lichttechnische Einrichtungen an Kfz wurde durch eine

Änderung der UN-ECE-Regelung Nr. 48 bereits umgesetzt.

Nach Nr. 6.2.7.6.2 der UN-ECE-Regelung Nr. 48 dürfen die Tagfahrleuchten auch

alternativ zusammen mit den Schlussleuchten eingeschaltet sein. Die weiteren

Schaltungsvorschriften für Tagleuchten können dem Amtsblatt der

Europäischen Union (Abl. L 323, S. 46, vom 6. Dezember 2011) entnommen werden.

Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil

dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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