09/30/2025, 06:21
Seit der Gesetzesänderung §45 Abs. 9 StVO und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift vom 09.04.2025 ist festgelegt, dass an "hochfrequentierten Schulwegen" "in der Regel" Tempo 30 km/h zu erlassen ist, explizit auch auf Kreisstraßen innerorts.
Alle Anträge, die von euch also vor April 2025 gestellt wurden, wurden auf Basis der alten Rechtsvorschriften abgelehnt. Insofern starten wir nun einen neuen Vorstoß! Einen entsprechenden Antrag ans Landratsamt habe ich vorbereitet und geht in den nächsten Tagen raus.
Bitte die Petition weiter fleißig teilen!