09/30/2025, 06:35
Erläuterung der neuen Rechtsgrundlage. Anträge zur Verkehrsberuhigung, die vor April 2025 gestellt wurden, wurden aufgrund der alten Rechtsgrundlage abgelehnt.
Neuer Petitionstext:
Der Landkreis Landsberg muss die Verkehrssicherheit im Bereich der Bahnhofsstraße Geltendorf erhöhen - für unsere Kinder, Senioren, Anwohner und Alle! Wir fordern Tempo 30 und die Verlangsamung des Verkehrs durch geeignete bauliche Maßnahmen (Verkehrsinseln, Fahrradstreifen, Zebrastreifen). Wir fordern ein Gesamtkonzept Schulwegsicherheit (insbesondere im südlichen Bereich ab Kreuzung Schulstraße)!Schulstraße)!Das Beste: Die entsprechende Gesetzeslage hat sich in diesem Jahr geändert (§45 Abs. 9 StVO und zugehörige Verwaltungsvorschrift vom 09.04.2025)! Dort ist festgelegt, dass streckenbezogen Tempo 30 km/h auf "hochfrequentierten Schulwegen" "in der Regel" zu erlassen ist - und das explizit auch auf sog. "klassifizierten Straßen" wie beispielsweise Kreisstraßen (die Bahnhofstraße ist Kreisstraße und fällt damit in die Zuständigkeit des Landratsamtes Landsberg).
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 76