Tierschutz - Drahtschutzpflicht für den Einsatz von Fliegenklebefallen in Stallungen etc.

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
244 Unterstützende 244 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

244 Unterstützende 244 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2015
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

17.08.2016, 04:22

Pet 3-18-10-787-024624



Tierschutz



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Ernährung und

Landwirtschaft (BMEL) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau

und Reaktorsicherheit (BMUB) - zu überweisen.

Begründung



Der Petent möchte erreichen, dass der Einsatz von Fliegenklebefallen in Stallungen

und nicht geschlossenen Räumen nur noch mit entsprechendem Drahtschutz erlaubt

ist, um zu verhindern, dass Fledermäuse durch diese Fliegenklebefallen zu Tode

kommen.

Er führt aus, dass eine Vielzahl von Fledermäusen bei ihrer Jagd in Stallungen

hierdurch getötet würden. Trotz des Einsatzes ehrenamtlicher Helfer seien viele

Tiere nicht mehr zu retten. Weiterhin verweist der Petent darauf, dass alle

Fledermausarten unter besonderem Schutz nach dem Abkommen zur Erhaltung der

europäischen Fledermauspopulation von 1994 stünden. Zudem seien sie streng

geschützte Arten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.

Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des

Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 244 Mitzeichnende

haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner

parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre

Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses

hatte unter Berücksichtigung der seitens der Bundesregierung dargestellten Aspekte

das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass Fallen gegen Insekten in Deutschland

keiner behördlichen Zulassung bedürfen. Dies hat zur Folge, dass es in der

Entscheidung des jeweiligen Landwirtes liegt, die angemessenen Maßnahmen zur

Fliegenabwehr anzuwenden.



Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes werden auf Antrag auch Verfahren zur

Insektenbekämpfung für die Aufnahme in die so genannte Entwesungsmittelliste

geprüft. Diese Prüfung beinhaltet u. a. Aspekte des Tierschutzes bei so genannten

Nichtzieltieren, die nicht bekämpft werden sollen, jedoch durch das anzuwendende

Verfahren zu Schaden kommen könnten. Gemäß § 1 Tierschutzgesetz darf niemand

ohne vernünftigen Grund einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Zuständig für die Prüfung ist das Umweltbundesamt. Die Bundesregierung hat

mitgeteilt, dass in Ermangelung entsprechender Anträge bislang keine Insektenfallen

geprüft wurden. Dies hat zur Folge, dass die Frage, ob bei Klebefallen ohne

Sicherungsgitter z. B. für Fledermäuse oder auch Vögel eine Verletzungsgefahr

besteht, bislang vom Umweltbundesamt nicht untersucht wurde. Nach den

Ausführungen der Bundesregierung wird nach erster Einschätzung diese Möglichkeit

für plausibel erachtet und das Umweltbundesamt erwägt daher, ein

Sachverständigengutachten zum Thema der Klebefallen für Insekten und die damit

im Zusammenhang stehende Gefährdung von Nichtzieltierarten in Auftrag zu geben.

Der Petitionsausschuss begrüßt das und empfiehlt, die Petition dem BMEL und dem

BMUB diesbezüglich zu überweisen.

Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der

Bundesregierung - dem BMEL und dem BMUB - als Material zu überweisen, wurde

mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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