2016-08-17 04:22
Pet 3-18-10-787-024624
Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB) - zu überweisen.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass der Einsatz von Fliegenklebefallen in Stallungen
und nicht geschlossenen Räumen nur noch mit entsprechendem Drahtschutz erlaubt
ist, um zu verhindern, dass Fledermäuse durch diese Fliegenklebefallen zu Tode
kommen.
Er führt aus, dass eine Vielzahl von Fledermäusen bei ihrer Jagd in Stallungen
hierdurch getötet würden. Trotz des Einsatzes ehrenamtlicher Helfer seien viele
Tiere nicht mehr zu retten. Weiterhin verweist der Petent darauf, dass alle
Fledermausarten unter besonderem Schutz nach dem Abkommen zur Erhaltung der
europäischen Fledermauspopulation von 1994 stünden. Zudem seien sie streng
geschützte Arten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 244 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses
hatte unter Berücksichtigung der seitens der Bundesregierung dargestellten Aspekte
das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass Fallen gegen Insekten in Deutschland
keiner behördlichen Zulassung bedürfen. Dies hat zur Folge, dass es in der
Entscheidung des jeweiligen Landwirtes liegt, die angemessenen Maßnahmen zur
Fliegenabwehr anzuwenden.
Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes werden auf Antrag auch Verfahren zur
Insektenbekämpfung für die Aufnahme in die so genannte Entwesungsmittelliste
geprüft. Diese Prüfung beinhaltet u. a. Aspekte des Tierschutzes bei so genannten
Nichtzieltieren, die nicht bekämpft werden sollen, jedoch durch das anzuwendende
Verfahren zu Schaden kommen könnten. Gemäß § 1 Tierschutzgesetz darf niemand
ohne vernünftigen Grund einem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Zuständig für die Prüfung ist das Umweltbundesamt. Die Bundesregierung hat
mitgeteilt, dass in Ermangelung entsprechender Anträge bislang keine Insektenfallen
geprüft wurden. Dies hat zur Folge, dass die Frage, ob bei Klebefallen ohne
Sicherungsgitter z. B. für Fledermäuse oder auch Vögel eine Verletzungsgefahr
besteht, bislang vom Umweltbundesamt nicht untersucht wurde. Nach den
Ausführungen der Bundesregierung wird nach erster Einschätzung diese Möglichkeit
für plausibel erachtet und das Umweltbundesamt erwägt daher, ein
Sachverständigengutachten zum Thema der Klebefallen für Insekten und die damit
im Zusammenhang stehende Gefährdung von Nichtzieltierarten in Auftrag zu geben.
Der Petitionsausschuss begrüßt das und empfiehlt, die Petition dem BMEL und dem
BMUB diesbezüglich zu überweisen.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung - dem BMEL und dem BMUB - als Material zu überweisen, wurde
mehrheitlich abgelehnt.
Begründung (PDF)