244 Unterschriften
Die Petition wurde abgeschlossen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.
Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, daß der Einsatz von Fliegenklebefallen in Stallungen und nicht geschlossenen Räumen, nur noch mit entsprechendem Drahtschutz erlaubt sei, um das zu Tode kommen von Fledermäüsen, die an diesen Fallen kleben bleiben, zu verhindern.
Begründung
Alle Fledermausarten stehen unter besonderem Schutz nach dem Abkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermauspopulationen (Eurobats) von 1994.Da alle Fledermausarten auf der FFH-Anhang IV Liste stehen, sind sie nach BNatSchG als "streng geschützte Arten" anzusehen.
Link zur Petition
Abrisszettel mit QR Code
herunterladen (PDF)Angaben zur Petition
Petition gestartet:
06.09.2015
Petition endet:
19.10.2015
Region:
Deutschland
Kategorie:
Neuigkeiten
-
Pet 3-18-10-787-024624
Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) und dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau
und Reaktorsicherheit (BMUB) - zu überweisen.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass der Einsatz von Fliegenklebefallen in Stallungen
und nicht geschlossenen Räumen nur noch mit entsprechendem Drahtschutz erlaubt
ist, um zu verhindern, dass Fledermäuse durch diese Fliegenklebefallen zu Tode
kommen.
Er führt... weiter
Debatte
Noch kein CONTRA Argument.