Terület: Németország

Tierschutz - Keine Hermesbürgschaften für Legebatterien in der Ukraine

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A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
972 Támogató 972 -ban,-ben Németország

A petíció lezárult.

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  1. Indított 2012
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2015. 11. 18. 16:12

Pet 1-17-09-787-041737Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie und dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft – zu
überweisen, soweit sie mehr Tierschutzstandards bei der Vergabe von
Hermesbürgschaften fordert,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Export von Legebatterien in die
Ukraine nicht mit Hermesbürgschaften unterstützt wird.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, es sei nicht
vertretbar, dass die Legebatterien in Deutschland abgeschafft würden, um zugleich
Eier aus ukrainischen Legebatterien wieder in die Bundesrepublik Deutschland
einzuführen. Legebatterien seien Folter für die Tiere und würden einen klaren
Widerspruch zum Tierschutz, der im Grundgesetz ausdrücklich festgeschrieben sei,
darstellen. Vor diesem Hintergrund dürfe der Export von Legebatterien in die Ukraine
nicht mit staatlichen Bürgschaften unterstützt werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 972 Mitzeichnungen und 17 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt grundsätzlich fest, dass die Bundesregierung deutsche
Unternehmen, die im Exportgeschäft tätig sind, mit Exportkreditgarantien
(sog. Hermesdeckungen) unterstützt. Exportkreditgarantien sind „Versicherungen“ für
Exportgeschäfte, mit denen ein Zahlungsausfall aus wirtschaftlichen oder politischen
Gründen abgesichert wird. Seit über 60 Jahren begleiten diese die deutschen
Exporteure und helfen bei der Erschließung neuer Märkte, insbesondere in
Entwicklungs- und Schwellenländern.
In diesem Zusammenhang weist der Ausschuss darauf hin, dass
Exportkreditgarantien nicht für Projekte oder Unternehmen im Ausland übernommen
werden, sondern für deutsche Exporte. Sie beinhalten keine Subventionen, sondern
versichern den Exporteur und gegebenenfalls die exportfinanzierende Bank für
risikobasierte Prämien gegen Zahlungsausfall. Primärer Förderzweck bei einer
Exportkreditgarantie ist insbesondere der Erhalt von Arbeitsplätzen in Deutschland.
Der Ausschuss merkt an, dass die Bundesregierung zur Hermesdeckung beantragte
Exportgeschäfte u. a. auch auf Umwelt- und Sozialverträglichkeit überprüft. Jedes
Geschäft wird im Rahmen einer Einzelfallprüfung betrachtet. Dabei werden auch
Aspekte des Tierschutzes berücksichtigt. Die Prüfung für Projekte ab einer
bestimmten Größenordnung muss nach den Vorgaben der OECD-Umweltleitlinien
(„OECD Recommendation on Common Approaches on Environment and Officially
Supported Export Credits and Social Due Diligence“) erfolgen. Die
OECD-Umweltleitlinien sind alleiniger Prüfungsmaßstab für die Bundesregierung.
Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass bei der Prüfung strenge Voraussetzungen
gelten. Zunächst ist zwingend die Einhaltung der jeweiligen nationalen Standards
des Bestellerlandes Deckungsvoraussetzung. Darüber hinaus erfolgt entsprechend
den OECD-Umweltleitlinien ein Abgleich mit internationalen Referenzstandards.
Berücksichtigt werden im Zusammenhang mit der Lieferung von Legeställen u. a. die
Referenzdokumente der Weltbankgruppe zur Geflügelproduktion (EHS Guidelines for
Poultry Production), die generelle und sektorspezifische Beispiele guter und
internationaler Industriepraxis enthalten.
Die Europäische Union (EU) und Deutschland haben für sich entschieden, die
Käfighaltung für Legehennen zu verbieten. Deutschland hat die Haltung in
konventionellen Batterie-Käfigen bereits zum 1. Januar 2010 verboten – zwei Jahre
früher, als es nach EU-Recht erforderlich gewesen wäre. Für die souveräne
Entscheidung anderer Staaten, die Käfighaltung weiter zu nutzen, hat diese
Entscheidung hingegen keinen Einfluss.

Hinsichtlich des Exports von Legebatterien in die Ukraine weist der Ausschuss
darauf hin, dass eine negative Entscheidung über den Antrag eines deutschen,
mittelständischen Exporteurs voraussichtlich keinen Einfluss auf die Realisierung des
Projektes in der Ukraine gehabt hätte. Angesichts der konkreten Konkurrenzsituation
des Exporteurs kann davon ausgegangen werden, dass Unternehmen aus Russland,
China, Italien und Spanien zum Zug gekommen wären.
Nach den dem Ausschuss vorliegenden Informationen exportiert der ukrainische
Besteller von Legebatterien nicht in die EU, sondern hauptsächlich in den Nahen
Osten, in die ehemalige Gemeinschaft unabhängiger Staaten (GUS) und nach Asien.
Darüber hinaus verweist der Ausschuss darauf, dass Einfuhren von Eiern aus
Nicht-EU-Ländern auf dem deutschen Markt praktisch keine Rolle spielen.
Der Petitionsausschuss merkt an, dass der für die Exportkreditgarantien des Bundes
zuständige Interministerielle Ausschuss auch weiterhin jeden Antrag, wie oben
beschrieben, als Einzelfall prüfen wird.
Ferner nimmt der Petitionsausschuss Bezug auf die Antworten der Bundesregierung
auf zwei Kleine Anfragen einer Fraktion betreffend Hermesbürgschaften für
Legehennenfabriken in der Ukraine (Drucksache 17/10626) und
Hermesbürgschaften für Tierhaltungsanlagen seit dem Jahr 2000
(Drucksache 17/11266).
Die entsprechenden Dokumente können im Internet unter www.bundestag.de
eingesehen werden.
Abschließend hebt der Ausschuss hervor, dass der Tierschutz und das Tierwohl
wichtige Anliegen sowohl der Bundesregierung als auch des Petitionsausschusses
darstellen. Aus diesem Grund macht sich die Bundesregierung auch auf
internationaler Ebene für hohe Standards im Agrarbereich, auch im Zusammenhang
mit artgerechter Tierhaltung, stark. So ist z. B. in dem von der EU mit der Ukraine
verhandelten vertieften Freihandelsabkommen vorgesehen, dass beide Parteien
darauf abzielen, ein gemeinsames Verständnis hinsichtlich Tierschutzstandards zu
erreichen und eine Annäherung der Tierschutzgesetzgebung an die der EU erfolgt.
Der Ausschuss begrüßt, dass die Bundesregierung die Aktivitäten der Europäischen
Kommission sowie der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) für eine
Verbesserung des Tierschutzes auf internationaler Ebene unterstützt.
Derzeit wird eine gemeinsame Position der Bundesregierung erarbeitet, um den
laufenden Prozess der Überarbeitung der Umwelt- und Sozialstandards der

Weltbank („Safeguards Review“) weiterhin konstruktiv zu begleiten. In diesem
Zusammenhang wird auch geprüft, inwiefern Mindeststandards für die Tierhaltung
sinnvoll in den Überarbeitungsprozess eingebracht werden können. Derzeit befindet
sich der Überarbeitungsprozess in einer frühen Phase.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus im Kreise der OECD-Exportkreditagenturen
eine Diskussion zur Frage der tierschutzrechtlichen Standards bei der Übernahme
von staatlichen Exportkreditversicherungen angestoßen. Im Januar und Mai 2013
befasste sich eine technische Arbeitsgruppe der OECD mit diesem Thema. Mitte
Februar 2014 haben die Experten der OECD-Exportkreditagenturen das Thema
erneut diskutiert.
Vor dem Hintergrund des Überarbeitungsprozesses empfiehlt der
Petitionsausschuss, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie und dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft – zu überweisen, soweit sie mehr Tierschutzstandards bei der
Vergabe von Hermesbürgschaften fordert. Im Übrigen empfiehlt der
Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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