Region: Tyskland

Tierschutz - Transponderchips als Ersatz für Ohrmarken

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
264 Stödjande 264 i Tyskland

Petitionen är avslutad

264 Stödjande 264 i Tyskland

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2013
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2015-11-18 16:11

Pet 3-17-10-787-056016

Tierschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.10.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass die Zulassung von Transponderchips als
Alternative für Ohrmarken bei allen Tierarten erfolgt.
Er begründet dies damit, dass viele Landwirte Tiere in Freilandhaltung halten
würden. Durch Ohrmarken gekennzeichnete Tiere seien in der Freilandhaltung
jedoch beeinträchtigt, da diese häufig, z.B. an Gebüschen, ausgerissen würden. Das
Setzen eines Transponderchips sei einfacher und für das Tier deutlich weniger
schmerzhaft als eine Ohrmarke. Zudem könne der Chip nicht verloren gehen. Die
Technik sei mittlerweile vollständig zuverlässig. Dieser Chip solle daher als
gleichwertiger Ersatz für Ohrmarken anerkannt werden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 264 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im Folgenden
dargestellte Ergebnis:
Die Kennzeichnung landwirtschaftlicher Nutztiere mittels Ohrmarken oder
Transpondern erfolgt auf der Grundlage EU-weit geltender tierseuchenrechtlicher
Vorgaben, um eine schnelle Rückverfolgbarkeit von Tieren im Falle des Auftretens
einer Tierseuche sicherzustellen. Die genannten Vorgaben wurden in
Zusammenarbeit aller Mitgliedstaaten erarbeitet.
Die Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im
Viehverkehr, die Viehverkehrs-Verordnung (ViehVerkV) vom 3. März 2010, enthält
detaillierte Durchführungsbestimmungen. Sie regelt auch die

Ausnahmemöglichkeiten im Hinblick auf die Wahl des Kennzeichnungsmittels.
Ausnahmemöglichkeiten von der Vorgabe, dass Rinder mit von der zuständigen
Behörde zugelassenen Ohrmarken an beiden Ohren gekennzeichnet werden, sieht
die Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 in Verbindung mit den §§ 27 ff. der ViehVerkV
lediglich für solche Rinder vor, die für kulturelle und sportliche Veranstaltungen
bestimmt sind. Diese müssen nach einem von der Europäischen Kommission
genehmigten Kennzeichnungssystem gekennzeichnet werden, das gleichwertige
Garantien bietet. § 25 Abs. 2 der ViehVerkV sieht die Möglichkeit anderer
Kennzeichnungen weiterhin für kennzeichnungspflichtige Tiere in Zoos, Wildparks,
Zirkussen u. ä. Einrichtungen vor. Auch für die Kennzeichnung von Schafen und
Ziegen ist gemäß den Durchführungsbestimmungen des § 34 der ViehVerkV
zusätzlich zur Kennzeichnung mittels Ohrmarken grundsätzlich die Verwendung
eines Bolus-Transponders als elektronischem Kennzeichen und einer Fußfessel als
nichtelektronischem Kennzeichen möglich. Die zuständige Behörde kann für Schafe
und Ziegen kleinwüchsiger Rassen Ausnahmen von den in der Verordnung
vorgeschriebenen Mindestmarken für die Ohrmarken zulassen.
Dies zeigt, dass die Verwendung von Transpondern bereits jetzt in bestimmten
Fällen eine zusätzliche Kennzeichnungsmethode darstellt. Nach geltendem
EU-Recht ist eine Verwendung von Transpondern bei landwirtschaftlichen Nutztieren
jedoch nicht möglich und nicht vorgesehen. Da die gewünschte Ablösung des
bisherigen Kennzeichnungssystems bzw. das Ermöglichen der Verwendung von
Transponderchips als gleichwertiger Einsatz EU-Recht betrifft, empfiehlt der
Petitionsausschuss, die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.Begründung (pdf)


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