24/08/2016 4:23
Pet 3-18-10-78470-020092
Tierschutzgerechtes Töten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
1. Die Petition
a) der Bundesregierung - dem Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft - zu überweisen,
b) dem Europäischen Parlament zuzuleiten,
soweit es die Forschung an wirtschaftlich tragbaren und wettbewerbsfähigen
Alternativen zur Tötung männlicher Küken betrifft,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Begründung
Mit der Petition sollen das Verbot der Tötung von männlichen Eintagsküken erreicht
und die Haltung von Nutztieren verbessert werden.
Es wird ausgeführt, dass es nicht vertretbar sei, dass männliche Küken unmittelbar
nach dem Schlüpfen getötet würden, weil sie unnütz seien. Die Methoden seien
katastrophal und unwürdig. Weiterhin seien die Bedingungen in der Nutztierhaltung,
z. B. das Halten von Kühen, Schweinen und anderen Nutztieren in dunklen Ställen
ohne Freilauf, nicht vertretbar, ebenso wenig wie die ständige Verabreichung von
Antibiotika.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 383 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat zudem eine weitere
Petition mit einem vergleichbaren Anliegen erhalten, die mit der vorliegenden Petition
wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam behandelt wird. Es wird um
Verständnis dafür gebeten, falls nicht alle vorgetragenen Gesichtspunkte dargestellt
wurden.
Der Petitionsausschuss hat sich in der 16. Wahlperiode bereits mit dem Anliegen, die
Tötung von männlichen Eintagsküken zu verbieten, befasst und beschlossen zu
empfehlen, die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz – als Material zu überweisen und
dem Europäischen Parlament zuzuleiten. Der Petitionsausschuss hat erneut eine
Stellungnahme der Bundesregierung eingeholt. Die parlamentarische Prüfung hatte
das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Gemäß § 1 Satz 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) darf niemand einem Tier ohne
vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zufügen. Diese Regelung gilt
ausnahmslos auch für männliche Küken aus Legehennen-Linien.
Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass Alternativen, wie die Züchtung und der
Einsatz von Zweinutzungslinien oder die Nutzung als „Stubenküken“ in der Praxis
zwar verfolgt und auch weiter entwickelt werden, aufgrund der deutlich höheren
Kosten bisher aber nur Nischenlösungen darstellen. Damit das Töten dieser Küken
mittelfristig nicht mehr erforderlich ist, unterstützt das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) verschiedene Forschungsprojekte. Eines der
Vorhaben befasst sich mit der Entwicklung von Verfahren, mit denen durch
frühzeitige Geschlechtserkennung bei Bruteiern der Schlupf von männlichen Küken
von Legerassen von vornherein verhindert werden soll. Damit könnten diese Eier
noch vor der weiteren Bebrütung erkannt und aussortiert werden. Das BMEL fördert
die laufenden Forschungsanstrengungen mit dem Ziel, sich für deren Einführung
– auch auf europäischer Ebene – einzusetzen. Die Bundesregierung hat mitgeteilt,
dass diese Technik voraussichtlich 2017 verfügbar sein wird.
Der Petitionsausschuss betont die Wichtigkeit dieser Forschung. Er ist der
Auffassung, dass die Tötung von Eintagsküken so schnell wie möglich eingestellt
werden muss.
Soweit ein „Plan“ gefordert wird, wie auf lange Sicht eine artgerechte Tierhaltung in
Deutschland umgesetzt werden könne, stellt der Petitionsausschuss fest, dass die
Haltung von Nutztieren in Deutschland nur unter Einhaltung der Regelungen des
Tierschutzgesetzes sowie der allgemeinen und speziellen Vorschriften der
Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erfolgen darf. Ziel ist eine nachhaltige und
wettbewerbsfähige Tierproduktion, die sowohl den Tierschutz als auch den
Umweltschutz sowie den Verbraucherschutz beachtet. § 2 TierSchG legt fest, dass
derjenige, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, dieses seiner Art und
seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und
verhaltensgerecht unterbringen muss. Dies gilt unabhängig von der Art der
Tierhaltung, also auch bei der Nutztierhaltung. Tierschutz ist unabhängig von der
Zahl der Tiere in einem Betrieb zu sehen. Tierschutzrechtliche Vorschriften gelten
daher in der Regel unabhängig von der Zahl der gehaltenen Tiere für alle
landwirtschaftlichen sowie gewerblichen Tierhaltungen. Soweit die Größe einer
Tierhaltungsanlage von Bedeutung ist, wie z. B. bei den Emissionen, gelten
entsprechend größenabhängige Regelungen. Das Bundesemissionsschutzgesetz
fordert z. B. ein Genehmigungsverfahren für Intensivstallanlagen, die eine bestimmte
Zahl von Stallplätzen überschreiten. Demnach haben größere Betriebe höhere
Auflagen zu erfüllen.
Die Bundesregierung hat noch darauf hingewiesen, dass das BMEL im September
2014 seine Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“
gestartet hat, deren Ziel es ist, in allen Bereichen der Tierhaltung Verbesserungen für
die Tiere zu erreichen. Schwerpunkt dieser Initiative ist die Nutztierhaltung. Unter
anderem soll die Tiergerechtheit von Stalleinrichtung künftig vor dem
Inverkehrbringen verpflichtend behördlich geprüft werden.
Der Petitionsausschuss unterstützt auch hier das Ziel der Bundesregierung im
Hinblick auf eine nachhaltige und wettbewerbsfähige Tierproduktion. Er empfiehlt, die
Petition der Bundesregierung - dem BMEL - zu überweisen und dem Europäischen
Parlament zuzuleiten, soweit es die Forschung an wirtschaftlich tragbaren und
wettbewerbsfähigen Alternativen zur Tötung männlicher Küken betrifft, und das
Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte
Antrag, die Petition der Bundesregierung - dem BMEL - zur Erwägung zu
überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.
Begründung (PDF)