Regiji: Nemčija

Umsatzsteuer - Höhere Besteuerung von Fleisch, Milch und Eiern

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
196 podpornik 196 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

196 podpornik 196 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2018
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

19. 07. 2019 04:27

Pet 2-19-08-6120-004853 Umsatzsteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petentin möchte erreichen, dass Fleisch, Milch und Eier höher besteuert werden.

Zur Begründung wird ausgeführt, dass diese Produkte durch einen geringeren
Mehrwertsteuersatz begünstigt würden. Mit tierischen Produkten würde ein
Hauptfaktor der Klimakatastrophe subventioniert. Auch wäre ein gesünderes
Ernährungsverhalten z.B. hinsichtlich Herz-Kreislauf-Erkrankungen sinnvoll und
würde durch die Subventionierung erschwert.

Auf den weiteren Begründungsinhalt der auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages veröffentlichten Petition wird Bezug genommen. Es gab 78
Diskussionsbeiträge und 196 Unterstützungen/Mitzeichnungen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der
Eingabe Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
wie folgt zusammenfassen:

Der deutsche Gesetzgeber hat bei der Erarbeitung und Fortentwicklung der
Systematik des ermäßigten Umsatzsteuersatzes die verschiedensten Zielrichtungen
im Blick; er hat sich dafür entschieden, Lebensmittel grundsätzlich mit einem
Umsatzsteuersatz von 7% ermäßigt zu besteuern und dabei auf eine Differenzierung
nach individuellen Lebensweisen sowie persönlichen Neigungen zu verzichten.
Aufgabe des Umsatzsteuerrechts ist es nicht, eine bestimmte Ernährungsweise zu
fördern oder zu benachteiligen. Die Steuerermäßigung für die Lieferungen von
Lebensmitteln dient vorrangig der Schonung des soziokulturellen Existenzminimums
aller Bürgerinnen und Bürger. Dadurch werden schwer zu bewältigende
Abgrenzungsprobleme vermieden. Im Übrigen kann es nicht Aufgabe der Politik sein,
eine so umfassende Reglementierung der Essgewohnheiten der Menschen, wie mit
der Petition vorgeschlagen, vorzunehmen.

Im Übrigen muss auch bezweifelt werden, dass von einer Erhöhung der
Umsatzsteuerbelastung für tierische Lebensmittel tatsächlich die angedachten
Lenkungswirkungen ausgingen. Selbst wenn die Abschaffung der Vergünstigung
eine Verteuerung von tierischen Lebensmitteln nach sich zöge, könne nicht davon
ausgegangen werden, dass ein solcher Preisanstieg bei einem in der Gesellschaft
traditionell tief verwurzelten Nahrungsmittel zu einem veränderten Konsumverhalten
führen würde. Insofern liefe der Vorschlag vor allem auf eine massive Verteuerung
der Lebensunterhaltskosten der Menschen hinaus.

Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden
nicht in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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