Región: Turingia
Educación

Umwandlung der Allgemeinen Schulpflicht Thüringens in eine Unterrichtspflicht

Petición a.
Thüringer Landtag
145 Apoyo 114 En. Turingia

Colecta terminada.

145 Apoyo 114 En. Turingia

Colecta terminada.

  1. Iniciado 2021
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo con destinatario
  5. Decisión

25/05/2022 21:24

Ich danke allen Unterstützerinnen und Unterstützern für ihre Teilnahme. Leider stagniert die Beteiligung auf sehr niedrigem Niveau. In den sozialen Medien hat es den Anschein, als werde ein Kommentar mit dem Link zur Petition zu passenden Berichten/Artikeln gelöscht. Ich bitte deshalb alle, das Anliegen auf welchem Weg auch immer thüringenweit weiter zu verbreiten. Wir haben noch ein reichliches halbes Jahr Zeit. Danke für die Hilfe. Einen schönen Himmelfahrtstag morgen und allen, die am Freitag Brückentag nehmen ein schönes verlängertes Wochenende.


10/02/2022 20:15

Die Dauer wurde auf die maximal mögliche Laufzeit von 12 Monaten geändert, um aufgrund der bisher zögerlichen Beteiligung das Erreichen des Quorums sicherzustellen. Folgerichtig war in der Beschreibung der avisierte Beginnzeitpunkt von "Schuljahr 2022/2023" in "Schuljahr 2023/2024, hilfsweise zum nächstfolgenden Schulhalbjahresbeginn" zu ändern.


Neuer Petitionstext:

Der Thüringer Landtag möge beschließen, die in Artikel 23 der Verfassung des Freistaates Thüringen verankerte Allgemeine Schulpflicht dergestalt umzuwandeln, daß diese keine Präsenzschulpflicht mehr darstellt, sondern auch durch gleichwertige alternative Lernformen, insbesondere häuslichen Unterricht, erfüllt werden kann. Die Änderung soll zum Beginn des Schuljahres 2022/20232023/2024, hilfsweise zum nächstfolgenden Schulhalbjahresbeginn in Kraft treten.

 



Neues Zeichnungsende: 28.12.2022
Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 120 (93 in Thüringen)


30/12/2021 12:27

Das Wort "Begründung" stand doppelt, einmal vorgegeben durch die Webseite und einmal am Beginn der Begründung selbst. Deshalb wurde letzteres entfernt.


Neue Begründung: Begründung: 

  1. „Der UN-Sonderberichterstatter für das Recht auf Bildung Vernor Muñoz äußerte sich in seinem in Berlin veröffentlichten Bericht vom 21. Februar 2006 besorgt darüber, dass die restriktive deutsche Schulpflicht die Inanspruchnahme des Rechtes auf Bildung mittels alternativer Lernformen wie Hausunterricht kriminalisiert.[55] Hochschulpräsident Dieter Lenzen kritisiert, Deutschland halte anders als sieben andere europäische Länder und die USA an einer rigiden Schulanwesenheitspflicht fest, anstatt es den Eltern zu überlassen, wie und durch wen die Kinder den Unterrichtsstoff lernen.[56] Dies verstoße auch gegen Artikel 26 (3) der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte,[54][57] in dem festgeschrieben ist: „Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll.“ sowie gegen die Versammlungsfreiheit.[58]“ Quelle: de.wikipedia.org/wiki/Schulpflicht_(Deutschland)#Kritik, abgerufen 29.12.2021
  2. Bereits seit März 2020 herrscht bedingt durch das Coronavirus ein stetiger Wechsel zwischen Präsenz-, Wechsel- und Distanzunterricht, der alle Beteiligten permanent vor neue organisatorische Herausforderungen stellt.
  3. Ein Konzept zum Aufholen des während schulischer Lockdowns im Abgleich zu den Lehrplänen versäumten Unterrichtsstoffes gibt es vielerorts nicht.
  4. Mancherorts diskutierte Lernformate wie der „FreiDay“ der Initiative „Schule im Aufbruch“ können dabei keine Abhilfe schaffen, sondern allenfalls eine willkommene Abwechslung zu den Lehrplaninhalten darstellen.
  5. Es besteht generell ein Mangel an Lehrern, so daß ein Aufholen versäumter Inhalte selbst bei vorhandenen Konzepten unmöglich erscheint.
  6. Unter den verbleibenden Lehrern besteht trotz Bezahlung „kein großes Interesse“ an Mehrarbeit. Quelle: www.mdr.de/nachrichten/thueringen/lehrer-mehrarbeit-wenig-interesse-100.html, abgerufen 29.12.2021

 

Nach alledem wird deutlich, daß die bisher gültige Allgemeine Präsenzschulpflicht, die wegen Corona temporär ausgesetzt wurde und wird, nicht mehr haltbar ist, was eine Ergänzung um gleichwertigen Unterricht erforderlich macht.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 5 (4 in Thüringen)


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