Alue: Saksa
Vetoomuksen kuva Verbot von Zustimmungsbekundungen zu Anschlägen Terroristischer Vereinigungen

Verbot von Zustimmungsbekundungen zu Anschlägen Terroristischer Vereinigungen

Valittaja ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

20 allekirjoitukset

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

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Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2016
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Dialogi
  5. Epäonnistunut

Uutiset

19.04.2016 klo 16.10

Um einem breiteren Publikum die Zustimmung zu ermöglichen wurden drastische Formulierungen durch sachliche ersetzt.
Neuer Petitionstext: Es ist derzeit nicht verboten Zustimmung zu beispielsweise den Anschlägen in Paris am 13.11.2015 zu bekunden. Dies muss sich ändern.
Jede derartige Äußerung rechtfertigt eine polizeiliche Befragung wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft und Unterstützung von Terrorgruppierungen. Terrorgruppierungen.
Derartige Äußerungen stehen den Grundprinzipien unseres Rechtsstaates entgegen, befürworten indirekt die Selbstjustiz
Zudem stellt eine solche Aussage eine Beleidigung der Bevölkerung und der Anschlagsopfer da.
Wer für den Tot Unschuldiger ist, darf in Zukunft direkt die Härte des Rechtsstaats spüren und hat in Freiheit nichts verloren.
dementsprechend eine strafrechtliche Verfolgung zu erwarten.
Da für Beleidigungen ein Strafmaß von bis zu einem Jahr existiert ( de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_%28Deutschland%29 ), ist eine solche oder höhere Gefängnisstrafe durchaus angemessen.


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