Verbot von Zustimmungsbekundungen zu Anschlägen Terroristischer Vereinigungen

청원인은 공개되지 않음
청원서는 다음 주소로 보내집니다.
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

20 서명

청원인은 청원서를 제출/인도하지 않았습니다.

20 서명

청원인은 청원서를 제출/인도하지 않았습니다.

  1. 시작됨 2016
  2. 컬렉션 완료
  3. 제출된
  4. 대화
  5. 실패한

소식

2016. 04. 19. 오후 4:10

Um einem breiteren Publikum die Zustimmung zu ermöglichen wurden drastische Formulierungen durch sachliche ersetzt.
Neuer Petitionstext: Es ist derzeit nicht verboten Zustimmung zu beispielsweise den Anschlägen in Paris am 13.11.2015 zu bekunden. Dies muss sich ändern.
Jede derartige Äußerung rechtfertigt eine polizeiliche Befragung wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft und Unterstützung von Terrorgruppierungen. Terrorgruppierungen.
Derartige Äußerungen stehen den Grundprinzipien unseres Rechtsstaates entgegen, befürworten indirekt die Selbstjustiz
Zudem stellt eine solche Aussage eine Beleidigung der Bevölkerung und der Anschlagsopfer da.
Wer für den Tot Unschuldiger ist, darf in Zukunft direkt die Härte des Rechtsstaats spüren und hat in Freiheit nichts verloren.
dementsprechend eine strafrechtliche Verfolgung zu erwarten.
Da für Beleidigungen ein Strafmaß von bis zu einem Jahr existiert ( de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_%28Deutschland%29 ), ist eine solche oder höhere Gefängnisstrafe durchaus angemessen.


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