Veiligheid

Verbot von Zustimmungsbekundungen zu Anschlägen Terroristischer Vereinigungen

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
20 Ondersteunend 20 in Duitsland

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

20 Ondersteunend 20 in Duitsland

Petent heeft de petitie niet ingediend of overgedragen.

  1. Begonnen 2016
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Mislukt

12-10-2018 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


19-04-2016 22:10

Um einem breiteren Publikum die Zustimmung zu ermöglichen wurden drastische Formulierungen durch sachliche ersetzt.
Neuer Petitionstext: Es ist derzeit nicht verboten Zustimmung zu beispielsweise den Anschlägen in Paris am 13.11.2015 zu bekunden. Dies muss sich ändern.
Jede derartige Äußerung rechtfertigt eine polizeiliche Befragung wegen mutmaßlicher Mitgliedschaft und Unterstützung von Terrorgruppierungen. Terrorgruppierungen.
Derartige Äußerungen stehen den Grundprinzipien unseres Rechtsstaates entgegen, befürworten indirekt die Selbstjustiz
Zudem stellt eine solche Aussage eine Beleidigung der Bevölkerung und der Anschlagsopfer da.
Wer für den Tot Unschuldiger ist, darf in Zukunft direkt die Härte des Rechtsstaats spüren und hat in Freiheit nichts verloren.
dementsprechend eine strafrechtliche Verfolgung zu erwarten.
Da für Beleidigungen ein Strafmaß von bis zu einem Jahr existiert ( de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung_%28Deutschland%29 ), ist eine solche oder höhere Gefängnisstrafe durchaus angemessen.


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