Verbraucherschutz - Ausweisung der real entstehenden Kosten für bestimmte Artikel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
158 Unterstützende 158 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

158 Unterstützende 158 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:54

Pet 1-17-09-7125-036329Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll für den Einzelhandel eine Verpflichtung zur Auszeichnung der für
diesen Artikel entstandenen Aufwendungen erreicht werden.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, der Energie- und
Rohstoffverbrauch bei der Herstellung und Verwendung von Konsumgütern müsse
gesenkt werden. Dies solle jedoch nicht durch einzeln vorgeschriebene Grenzwerte,
sondern durch Wettbewerb in Verbindung mit transparenten Kosten realisiert
werden. Hierzu werde eine gesetzliche Pflicht für den Einzelhandel gefordert, vom
Gesetzgeber festzulegende Artikel mit den „wirklichen Kosten“, d. h. der Summe der
Aufwendungen für den jährlichen Wertverlust (Kaufpreis / Lebensdauer), den Kosten
des jährlichen Energieverbrauches, den jährlichen Kosten für Zubehör wie Batterien
und den jährlichen Wartungs- und Reparaturkosten auszuzeichnen. Diese
wettbewerbsrechtliche Lösung stelle eine Alternative zu den derzeit vom
Gesetzgeber bevorzugten Grenzwerten dar. Da sich die Hersteller nicht selbst
benoten sollten, müssten die Werte der „wirklichen Kosten“ von einer unabhängigen
Stelle ermittelt und elektronisch veröffentlicht werden. Durch die Transparenz würden
Erzeugnisse mit niedrigen Kosten einen deutlichen Wettbewerbsvorteil erzielen. Die
Hersteller würden hierdurch motiviert, für alle Kriterien bessere Werte zu erzielen.
Durch Wettbewerb und neue Transparenz könnten Umwelt- und Rohstoffziele
wesentlich effektiver als durch ein Gesetz erreicht werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine auf der Internetseite des
Deutschen Bundestages veröffentlichte Eingabe mit 158 Mitzeichnungen und

68 Diskussionsbeiträgen vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat u. a. auch der Bundesregierung Gelegenheit gegeben,
ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen
Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Ausschuss fest, dass
die Transparenz von Kosten eines Produkts über seinen Lebenszyklus hinweg in der
Tat ein Weg ist, um etwa bei der Anschaffung relativ teuren, aber
energieverbrauchsarmen Produkten im Wettbewerb einen Vorteil zu verschaffen.
Unternehmen mit entsprechenden Angeboten werben heute bereits mit diesen
Angaben, auch unter Nutzung etwa von Siegeln, die den Verbrauchern einen
einfachen Zugang zu der entsprechenden Information verschaffen. Wenn die
Unternehmen werben, sind sie dabei zu wahren und nicht-irreführenden Aussagen
verpflichtet. Darüber hinaus verweist der Petitionsausschuss darauf, dass etwa die –
unabhängige – Stiftung Warentest regelmäßig Konsumgüter auch unter
Berücksichtigung der vom Petenten genannten Aufwendungen bzw. Kosten testet.
Aus Sicht des Ausschusses besteht daher bereits keine Notwendigkeit, eine
staatliche Stelle mit der Aufgabe zu betrauen, diese Kosten zu ermitteln.
Darüber hinaus merkt der Ausschuss an, dass die vorgeschlagene Ermittlung der
Gesamtkosten mit ihren Einzelbestandteilen durch eine staatliche Stelle schon bei
einer Beschränkung auf eine bestimmte Produktpalette mit sehr erheblichem
Aufwand verbunden wäre. Kosten, etwa des Energieverbrauchs und von Zubehör,
können ständiger Veränderung unterliegen.
Aus den genannten Gründen ist der mit der Petition unterbreitete Vorschlag weder
notwendig noch mit angemessenem Aufwand durchführbar und kann daher vom
Ausschuss nicht unterstützt werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern