Region: Tyskland

Verbraucherschutz - Auszeichnungspflicht für Transfette etc.

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
237 Stödjande 237 i Tyskland

Petitionen är avslutad

237 Stödjande 237 i Tyskland

Petitionen är avslutad

  1. Startad 2016
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2017-09-11 12:59

Pet 3-18-10-7125-029550

Verbraucherschutz


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.

Begründung

Der Petent stellt Forderungen für den Umgang mit Transfetten auf.
Er wünscht eine gesetzliche Auszeichnungspflicht für Transfette und eine gesetzliche
Grenzwertregelung für den Anteil von Transfetten in pflanzlichen Produkten wie
Ölen, Margarine, Frittierfett usw. Weiterhin möchte er erreichen, dass der Einsatz von
Transfetten in der Gastronomie verboten wird. Er begründet dies mit der
Schädlichkeit und den Folgen für die Gesundheit der Verbraucherinnen und
Verbraucher. In einigen Ländern sei die Verwendung von Transfetten in Restaurants,
Imbissstuben, Cafés und Konditoreien seit Jahren verboten. In Deutschland müssten
Transfette dagegen nicht einmal deklariert, sondern lediglich als „gehärtete Fette“
gekennzeichnet werden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht wurde. 237 Mitzeichnende haben das
Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses
hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis.
Das Lebensmittelkennzeichnungsrecht wurde mit der so genannten Lebensmittel-
Informationsverordnung (LMIV) harmonisiert. Die Harmonisierung erfolgte mit der
Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Danach dürfen Lebensmittel in Fertigpackungen
grundsätzlich gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn ein
Verzeichnis der enthaltenen Zutaten angegeben ist. Dies bedeutet, dass die Härtung
von Fetten bzw. Ölen mit der Bezeichnung „ganz gehärtet“ oder „teilweise gehärtet“
erfolgen muss.

Wie der Petent zutreffend ausführt, ist eine Kennzeichnung des Gehaltes an Trans-
Fettsäuren bislang nicht vorgesehen. Die Kommission der Europäischen Union sollte
gemäß § 30 Abs. 7 LMIV zunächst einen Bericht über Trans-Fettsäuren in
Lebensmitteln und in der generellen Ernährung der Bevölkerung vorlegen. Mit
diesem Bericht sollen die Auswirkungen geeigneter Mittel bewertet werden, mit
denen ein größeres Angebot an gesünderen Lebensmitteln für die Verbraucher
gefördert werden kann. Auch über die Bereitstellung von Verbraucherinformationen
über Trans-Fettsäuren oder die Beschränkung ihrer Verwendung sollten
Entscheidungen erfolgen. In dem nun vorliegenden Bericht wird über die mögliche
Festlegung zulässiger Höchstgehalte auf EU-Ebene sowie freiwillige Ansätze zur
Reformulierung von Lebensmitteln berichtet. Die Europäische Kommission hat nach
den Ausführungen der Bundesregierung bislang von einer endgültigen Entscheidung
über Maßnahmen abgesehen, da sie weiteren Informations- und Diskussionsbedarf
hat.
Es ist bekannt, dass ein hoher Verzehr an Trans-Fettsäuren das Risiko für Herz-
Kreislauf-Erkrankungen erhöht. Die Deutsche Gesellschaft für Ernährung empfiehlt
maximal ein Prozent der täglichen Nahrungsenergie durch Trans-Fettsäuren
aufzunehmen. Nach den Ausführungen der Bundesregierung gab es im Jahr 2010
Hinweise darauf, dass bei ca. 20 v.H. der deutschen Bevölkerung diese Empfehlung
überschritten wird. Hauptsächlich junge Menschen sollen hiervon betroffen sein. Das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat daraufhin einen
Austausch mit betroffenen Verbänden der Lebensmittelwirtschaft initiiert und eine
gemeinsame Initiative des BMEL mit der Lebensmittelwirtschaft zur Minimierung von
Trans-Fettsäuren in Lebensmitteln ins Leben gerufen. Nähere Informationen sind
auf der Homepage des BMEL zu erhalten unter
www.bmel.de/DE/Ernaehrung/SichereLebensmittel/RueckstaendeKontaminant
en/_Texte/Transfettsaeuren.html).
Die Verbände haben hierbei unter wissenschaftlicher Beratung des Max Rubner-
Institutes eine Rahmenrichtlinie sowie sieben spezifische Leitlinien für verschiedene
Produktkategorien entwickelt. Hierdurch sollen die Hersteller für die Problematik
sensibilisiert werden, um bei der Umstellung auf Präparate, die arm an Trans-
Fettsäuren sind, Hilfestellung zu geben. Die Verbände haben sich verpflichtet,
regelmäßig über Minimierungsmaßnahmen zu berichten. Hierüber vorliegende
Berichte sind auf den Internetseiten des Bundes für Lebensmittelrecht und
Lebensmittelkunde verfügbar.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung ist mittlerweile zu dem Ergebnis gekommen,
dass eine mögliche Erhöhung des kardiovaskulären Risikos durch einen zu hohen
Verzehr von Trans-Fettsäuren in Deutschland in allen Altersgruppen gegenwärtig als
gering einzuschätzen ist. Das Ergebnis der Bewertung kann unter
www.bfr.bund.de/cm/343/hoehe-der-derzeitigen-trans-fettsaeureaufnahme-in-
deutschland-ist-gesundheitlich-unbedenklich.pdf aufgerufen werden.
Der Petitionsausschuss hat bereits darauf hingewiesen, dass die Europäische
Kommission weiteren Informations- und Diskussionsbedarf vor einer endgültigen
Entscheidung über Maßnahmen sieht. Er hält die Petition für geeignet, in die Klärung
einbezogen zu werden und empfiehlt daher, die Petition dem Europäischen
Parlament zuzuleiten.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
Bundesregierung – dem BMEL – zur Erwägung zu überweisen, den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben und dem Europäischen Parlament
zuzuleiten, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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