Regione: Germania

Verbraucherschutz - Forderung nach realistischen Bildern über den Inhalt auf Lebensmittelverpackungen

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
134 Supporto 134 in Germania

La petizione è stata respinta

134 Supporto 134 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

11/09/2017, 12:59

Pet 3-18-10-7125-028070

Verbraucherschutz


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 30.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass realistische Fotos für einen sogenannten
Serviervorschlag auf Lebensmittelverpackungen abgebildet werden.
Er ist der Meinung, dass Verbraucherinnen und Verbraucher durch die abgebildeten
Bilder häufig getäuscht würden.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 134 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses
hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:
Bei dem Hinweis „Serviervorschlag“ handelt es sich um eine freiwillige Angabe über
Lebensmittel. Freiwillig bereit gestellte Informationen über Lebensmittel dürfen
Verbraucherinnen und Verbraucher nicht irreführen. Die Rechtsgrundlage hierfür
findet sich in Art. 36 Abs. 2 Buchstabe a) in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 der so
genannten Lebensmittel-Informationsverordnung (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 –
LMIV). Dies bedeutet, dass weder die Informationen über das Lebensmittel noch die
Aufmachung der Verpackung, d.h. der abgebildete „Serviervorschlag“ irreführend
sein dürfen. Verbraucherinnen und Verbrauchern darf hierdurch kein unzureichendes
Bild über das Lebensmittel vermittelt werden.
Verstößt ein Lebensmittelunternehmer gegen diese Vorschriften, begeht er nach
nationalem Recht in der Regel eine Ordnungswidrigkeit. Die Kontrolle der Einhaltung
kennzeichnungsrechtlicher Vorschriften liegt im Zuständigkeitsbereich der

Bundesländer. Der Petitionsausschuss sieht daher keinen weiteren gesetzlichen
Regelungsbedarf. Er empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
Anliegen durch die Rechtslage teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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