Verbraucherschutz - Kennzeichnung von Lebensmittel auch in Brailleschrift

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
119 Unterstützende 119 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

119 Unterstützende 119 in Deutschland

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

18.11.2015, 16:16

Pet 3-17-10-7125-043844Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Begründung
Der Petent fordert eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel in Brailleschrift.
Er führt aus, dass eine derart erweiterte Kennzeichnungspflicht den Alltag von
Blinden erheblich erleichtern würde. Blinde seien beim Verbraucherschutz
ausgegrenzt. Der Name des Produktes, das Mindesthaltbarkeitsdatum sowie evtl.
allergieauslösende Stoffe und Hauptbestandteile müssten auch in Brailleschrift
angebracht werden, um die Integration von Behinderten in die Gesellschaft zu
verbessern.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 119 Mitzeichnende
haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen mitzuteilen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Die lebensmittelrechtliche Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel ist in der
Europäischen Union weitgehend harmonisiert. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie
2000/13/EG, die im deutschen Recht durch die Lebensmittel-
Kennzeichnungsverordnung (LMKV) umgesetzt wird. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1
LMKV müssen die Pflichtangaben auf der Fertigpackung oder einem mit ihr
verbundenen Etikett an gut sichtbarer Stelle in deutscher Sprache, leicht
verständlich, deutlich lesbar und unverwischbar angebracht werden. Eine zusätzliche
Angabe in Brailleschrift ist verpflichtend nicht vorgesehen und kann lediglich freiwillig
erfolgen.

Die am 12. Dezember 2011 in Kraft getretene und zum überwiegenden Teil ab dem
13. Dezember 2014 unmittelbar EU-weit anzuwendende Verordnung (EU)
Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel sieht die
gewünschte Kennzeichnung ebenfalls nicht vor. Der Petitionsausschuss weist darauf
hin, dass mit dieser EU-Verordnung das Lebensmittelrecht in der EU modernisiert
und mit dem Nährwertkennzeichnungsrecht zusammengeführt wurde. Hierfür fanden
komplexe Beratungen zwischen der Europäischen Union, den 27 Mitgliedstaaten und
dem Europäischen Parlament statt, die mehr als 3,5 Jahre gedauert haben. Den
faktischen Gegebenheiten in Bezug auf unterschiedliche Verpackungsgrößen musste
durch differenzierende Regelungen, z.B. bei der Schriftgröße oder dem Erfordernis
der Nährwertdeklaration, Rechnung getragen werden. Die EU-Verordnung enthält
Befugnisse der Europäischen Union, weitere Rechtsvorschriften zu erlassen, wonach
verpflichtende Angaben auf Lebensmittelverpackungen oder daran befestigten
Etiketten durch Piktogramme oder Symbole statt durch Worte oder Zahlen
ausgedruckt werden können. Die EU hat auch die Befugnis zum Erlass von
Rechtsvorschriften, wonach bestimmte verpflichtende Angaben auf andere Weise als
auf der Verpackung oder dem Etikett ausgedrückt werden können. Diese
Regelungen dienen dazu, Änderungen und Entwicklungen im Bereich der
Information über Lebensmittel zu berücksichtigen. Nach Ausführung der
Bundesregierung kann dies künftig zur Verwendung alternativer und innovativer
Informationsmittel führen. Hierzu würden auch Informationsmittel zählen, die für
blinde Personen besser zugänglich und verständlich sind. Die Entwicklung auf
europäischer Ebene muss diesbezüglich abgewartet werden.
Der Petitionsausschuss hält die vorliegende Petition für geeignet, auf die Problematik
der Information für Blinde hinzuweisen und empfiehlt daher, sie dem Europäischen
Parlament zuzuleiten.Begründung (pdf)


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