Verbraucherschutz - Kennzeichnung von Lebensmittel auch in Brailleschrift

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

119 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

119 Unterschriften

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass er die Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel ändert. Die vorgeschriebenen Informationen auf Lebensmittelverpackungen sind an gut sichtbarer Stelle deutlich lesbar und unverwischbar anzubringen. Der Name des Produkts, Mindesthaltbarkeitsdatum sowie eventuell allergieauslösende Stoffe und Hauptbestandteile sind auch in Brailleschrift anzubringen.

Begründung

Eine erweiterte Kennzeichnungspflicht, die auch die Kennzeichnung in Brailleschrift einschließt, würde den Alltag von Blinden erheblich erleichtern. Die bisherigen Gesetzte grenzen Blinden im Bereich Verbraucherschutz komplett aus. Mit dem Gesetzt könnte die Lebensqualität und die Lebenssicherheit, in Bezug auf Allergien, von Blinden erheblich verbessert werden. Des Weiteren wäre es ein Schritt in Richtung Akzeptanz und Integration von Behinderten in die Gesellschaft.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.11.2012
Sammlung endet: 21.12.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-17-10-7125-043844Verbraucherschutz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Die Petition dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
    Begründung
    Der Petent fordert eine Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel in Brailleschrift.
    Er führt aus, dass eine derart erweiterte Kennzeichnungspflicht den Alltag von
    Blinden erheblich erleichtern würde. Blinde seien beim Verbraucherschutz
    ausgegrenzt. Der Name des Produktes, das Mindesthaltbarkeitsdatum sowie evtl.
    allergieauslösende Stoffe und Hauptbestandteile müssten auch in Brailleschrift
    angebracht werden, um die Integration von Behinderten in die Gesellschaft zu
    verbessern.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 119 Mitzeichnende
    haben das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
    parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
    Auffassung zu dem Anliegen mitzuteilen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
    Folgenden dargestellte Ergebnis:
    Die lebensmittelrechtliche Kennzeichnung vorverpackter Lebensmittel ist in der
    Europäischen Union weitgehend harmonisiert. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie
    2000/13/EG, die im deutschen Recht durch die Lebensmittel-
    Kennzeichnungsverordnung (LMKV) umgesetzt wird. Gemäß § 3 Abs. 3 Satz 1
    LMKV müssen die Pflichtangaben auf der Fertigpackung oder einem mit ihr
    verbundenen Etikett an gut sichtbarer Stelle in deutscher Sprache, leicht
    verständlich, deutlich lesbar und unverwischbar angebracht werden. Eine zusätzliche
    Angabe in Brailleschrift ist verpflichtend nicht vorgesehen und kann lediglich freiwillig
    erfolgen.

    Die am 12. Dezember 2011 in Kraft getretene und zum überwiegenden Teil ab dem
    13. Dezember 2014 unmittelbar EU-weit anzuwendende Verordnung (EU)
    Nr. 1169/2011 betreffend die Information der Verbraucher über Lebensmittel sieht die
    gewünschte Kennzeichnung ebenfalls nicht vor. Der Petitionsausschuss weist darauf
    hin, dass mit dieser EU-Verordnung das Lebensmittelrecht in der EU modernisiert
    und mit dem Nährwertkennzeichnungsrecht zusammengeführt wurde. Hierfür fanden
    komplexe Beratungen zwischen der Europäischen Union, den 27 Mitgliedstaaten und
    dem Europäischen Parlament statt, die mehr als 3,5 Jahre gedauert haben. Den
    faktischen Gegebenheiten in Bezug auf unterschiedliche Verpackungsgrößen musste
    durch differenzierende Regelungen, z.B. bei der Schriftgröße oder dem Erfordernis
    der Nährwertdeklaration, Rechnung getragen werden. Die EU-Verordnung enthält
    Befugnisse der Europäischen Union, weitere Rechtsvorschriften zu erlassen, wonach
    verpflichtende Angaben auf Lebensmittelverpackungen oder daran befestigten
    Etiketten durch Piktogramme oder Symbole statt durch Worte oder Zahlen
    ausgedruckt werden können. Die EU hat auch die Befugnis zum Erlass von
    Rechtsvorschriften, wonach bestimmte verpflichtende Angaben auf andere Weise als
    auf der Verpackung oder dem Etikett ausgedrückt werden können. Diese
    Regelungen dienen dazu, Änderungen und Entwicklungen im Bereich der
    Information über Lebensmittel zu berücksichtigen. Nach Ausführung der
    Bundesregierung kann dies künftig zur Verwendung alternativer und innovativer
    Informationsmittel führen. Hierzu würden auch Informationsmittel zählen, die für
    blinde Personen besser zugänglich und verständlich sind. Die Entwicklung auf
    europäischer Ebene muss diesbezüglich abgewartet werden.
    Der Petitionsausschuss hält die vorliegende Petition für geeignet, auf die Problematik
    der Information für Blinde hinzuweisen und empfiehlt daher, sie dem Europäischen
    Parlament zuzuleiten.Begründung (pdf)

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
243 Unterschriften
119 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern