2016-05-14 04:23
Pet 3-18-10-7125-023923
Verbraucherschutz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 28.04.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass Restaurants verpflichtet werden, auf ihren
Speisekarten für jedes angebotene Gericht eine Nährwertkennzeichnung (zumindest
für so genannte Makronährstoffe) vorzunehmen.
Er führt aus, dass dies eine erhebliche Erleichterung für Menschen sei, die auf ihre
Ernährung achten müssten bzw. wollten.
Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
Deutschen Bundestages eingestellt und diskutiert wurde. 63 Mitzeichnende haben
das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Auffassung zu dem Anliegen darzulegen. Die Prüfung des Petitionsausschusses
hatte unter Berücksichtigung der Ausführungen der Bundesregierung das im
Folgenden dargestellte Ergebnis:
Bereits seit dem 13. Dezember 2014 müssen freiwillige Nährwertkennzeichnungen
der EU-Verordnung Nr. 1169/2011, der so genannten Lebensmittelinformations-
Verordnung (LMIV), entsprechen. Für vorverpackte Lebensmittel wird die
Nährwertkennzeichnung ab dem 13. Dezember 2016 obligatorisch. Durch die
Neuregelung ist dann die Angabe des Brennwertes und von sechs Nährstoffen
verpflichtend und hat in einer übersichtlichen Tabelle zu erfolgen. Es handelt sich um
die Nährstoffe Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz.
Lebensmittel, einschließlich handwerklich hergestellter Lebensmittel, die direkt in
kleinen Mengen von Erzeugnissen durch den Hersteller an den Endverbraucher oder
an lokale Einzelhandelsgeschäfte abgegeben werden, die die Erzeugnisse dann
unmittelbar an den Endverbraucher abgeben, werden von der Verpflichtung zur
Nährwertangabe ausgenommen. Diese Regelung findet sich in Anhang V Nr. 19 der
LMIV. Ursächlich für diese Regelung war, dass der Aufwand für die
Nährwertkennzeichnung hier sehr groß wäre. Die Bundesregierung hat mitgeteilt,
dass aus dem gleichen Grund auch für so genannte lose Ware keine Verpflichtung
zur Nährwertdeklaration durch den EU-Gesetzgeber beschlossen wurde.
Eine Pflichtkennzeichnung in diesen Fällen, zu denen auch Speisen in Gaststätten
gehören, würde aufgrund der praktischen Schwierigkeiten bei der Berechnung der
jeweiligen Nährstoffe erhebliche Belastungen mit sich bringen. Speisen bestehen aus
Naturprodukten. Diese sind in Zusammensetzung und Größe nicht standardisiert.
Außerdem werden auch handwerklich erzeugte Vorprodukte, die – wie dargestellt –
ebenfalls keine Nährwertangabe tragen müssen, bei der Zubereitung von Speisen
eingesetzt. Wollte man Anbieter verpflichten, bei allen Speisen den Nährwert
anzugeben, wäre ein Wiegen jeder einzelnen Zutat unvermeidlich, um die
Nährwertangaben abzuschätzen. Gegebenenfalls müssten sogar Analysen
durchgeführt werden. Die Bundesregierung hat darauf hingewiesen, dass dies im
Tagesgeschäft kaum zu realisieren sei. Der Petitionsausschuss teilt diese
Einschätzung. Die Folgen einer derartigen Pflichtkennzeichnung in der Gastronomie
wären voraussichtlich ein reduziertes Angebot an Speisen ebenso wie eine
Benachteiligung handwerklich hergestellter Lebensmittel.
Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung daher nicht. Er empfiehlt, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung (pdf)